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Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt vor Textnachrichten per SMS mit vermeintlichen Steuerforderungen
Das Bayerische Landesamt für Steuern rät zur Vorsicht! Aktuell erhalten Bürgerinnen und Bürger vermehrt Textnachrichten, in denen ein vermeintlich ausstehender Betrag vom Finanzamt angemahnt wird. Gedroht wird mit der Pfändung des Hausrats durch den Gerichtsvollzieher. Die Betrüger fordern, den noch offenen Betrag sofort per Echtzeit-Überweisung zu zahlen.
Die Steuerverwaltung fordert niemals Informationen zu Bankdaten per SMS an. Mitteilungen über Nachzahlungen werden von den Finanzämtern zudem ausschließlich per Post beziehungsweise per ELSTER übermittelt. Das Bayerische Landesamt für Steuern rät daher, solche Textnachrichten sofort zu löschen. Zudem sollten niemals Links angeklickt werden, bei denen nicht sicher ist, ob diese aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. Geben Sie insbesondere in solchen Fällen niemals persönliche Daten an.
Anfragen zum Bearbeitungsstand eingereichter Erklärungen
Gegenwärtig gehen vermehrt Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen, wie bspw. Einkommen- oder Grundsteuererklärungen, bei den Finanzämtern ein. Die Finanzämter sind sich ihrer Verpflichtung als Dienstleister für die Steuerbürgerinnen und -bürger bewusst und haben das Ziel, dieser Anforderung gerecht zu werden. Dazu gehört auch eine zeitnahe Bearbeitung der Steuerfälle nach Maßgabe der Steuergesetze.
Die jeweilige Bearbeitungsdauer eines Antrags wird von vielen Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen unter anderem auch die aktuellen Gegebenheiten vor Ort (z.B. akuter Arbeitsanfall, notwendige Rückfragen bei Steuerpflichtigen, etc.).
Die Beantwortung von Rückfragen zu einzelnen Anträgen ist für die Finanzämter zeitintensiv. Um eine kontinuierliche und schnellstmögliche Bearbeitung sicherzustellen, wird daher gebeten, von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand bzw. nach einer Eingangsbestätigung des jeweiligen Antrags möglichst abzusehen.
Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in der Einkommensteuererklärung 2022
Haben Sie als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch
- den Renten Service der Deutschen Post AG oder
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
- die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten,
ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben. Ihr Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.
Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas
Aktuelle Informationen zu Härtefallhilfen / Energie erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft können seit 1. Juli und noch bis 30. April 2023 die Grundsteuererklärung in Bayern fristgemäß abgeben.
Es bestehen folgende drei Möglichkeiten zur Erklärungsabgabe in Bayern: bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter https://www.elster.de, als graues PDF-Formular zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck oder als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern und die am PC ausfüllbaren bayerischen Formulare in der grauen Variante finden Sie hier.
Erklärungsvordrucke zum handschriftlichen Ausfüllen erhalten Sie in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern.
Hinweis: Eine wirksame Abgabe der Grundsteuererklärung per E-Mail ist nicht zulässig. Bitte nutzen Sie für die Erklärungsabgabe den Postweg bzw. ELSTER.
Durch die Allgemeinverfügung vom 1. Feburar 2023 besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung.
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Häufig nachgefragt
- Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr)
- Wichtiger Hinweis: ElsterFormular nur noch bis 2019
- Neues aus der Steuerverwaltung und dem Steuerrecht
- Telefondurchwahlnummern Ihrer Ansprechpartner/innen im Finanzamt
- Informationen zur elektronischen Steuererklärung
- Vordrucke für die Steuererklärung und andere steuerliche Angelegenheiten
- Bankverbindung: Die IBAN und BIC unserer Konten für das SEPA-Verfahren
- Programme zur Steuerberechnung
- Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung
- Ausbildung in der Steuerverwaltung
Aktuelle Themen
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013) um lohnsteuerliche Unterstützungsleistungen
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 07.06.2022
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
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Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine
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Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine
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(PDF, 2 Seiten, 273 KB) -
Gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 20.10.2022
(PDF, 2 Seiten, 18 KB) - Füracker: Erleichterungen bei Steuerzahlungen!
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 06.10.2022
Steuerliche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Flutkatastrophe vom Juni/Juli 2021
- Steuerliche Erleichterungen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden
Information des Bundesfinanzministeriums vom 23.07.2021 -
Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.07.2021
(PDF, 3 Seiten, 195 KB) -
Anleitung für durch die Flutkatastrophe betroffene Unternehmen zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
(PDF, 2 Seiten, 274 KB) - Füracker: Verlängerung der Steuererklärungsfristen für von Unwetter Betroffene
Pressemitteilung des StMFH vom 04.08.2021 -
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch Unwetter mit Hochwasser Ende Juni und im Juli des Jahres 2021
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 30.12.2021
(PDF, 222 KB) - Füracker: Steuerliche Erleichterungen für Betroffene verlängert
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 05.01.2022
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Information des Bundesfinanzministeriums - Elektromobilität - Besteuerung von Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote
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Information des Bundesfinanzministeriums - Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten durch das Gesetz vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2035)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.07.2021 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) - Hinweis zur Antragstellung
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Photovoltaikanlagen
Steuerliche Hinweise für Betreiber -
Sprachregelung zur Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
(PDF, 3 Seiten, 48 KB) -
Neue Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) ab 2020
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern -
Existenzgründung
Informationen, Formulare und Links -
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
Informationen und Anwendungsschreiben -
Arbeit während der Ferien und/oder neben dem Studium
Kleiner Wegweiser zur Steuererstattung -
Alterseinkünfte-Rechner
Onlineberechnung der Einkommensteuer unter besonderer Berücksichtigung der für Seniorinnen und Senioren bedeutsamen Sachverhalte, insbesondere der persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen -
Verein und Ehrenamt
Informationen, Merkblätter, Formulare und Links -
Steuerliche Hilfsmaßnahmen nach Naturkatastrophen
Informationen für Geschädigte und Spender
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