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Kontaktdaten
Anschrift
Finanzamt Starnberg
Schloßbergstraße 12
82319 Starnberg
Öffnungszeiten Servicezentrum
- Montag - Freitag:
7.30 - 12.30 Uhr - Donnerstag:
November bis Juni
auch 14.00 - 18.00 Uhr
Telefon
Telefax
08151 778-...
- -250
- -389 (Außenstelle)
poststelle.fa-sta@
finanzamt.bayern.de
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Hauptinhaltsbereich
Willkommen beim Finanzamt Starnberg!
Steuernummer immer angeben!
Bitte vermerken Sie auf jedem Schreiben an Ihr Finanzamt die Steuernummer. Dies erleichtert uns die Zuordnung Ihres Steuerfalls.
Die Steuernummer setzt sich wie folgt zusammen: 161/XXX/XXXXX und ist nicht identisch mit der Identifikationsnummer (XX XXX XXX XXX).
Vielen Dank.
Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung(en) 2017
- Informationsblatt (PDF, 2 Seiten, 47 KB)
Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung beim Finanzamt Starnberg
Hinweise für Ihre Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017
- Informationsblatt (PDF, 1 Seite, 17 KB)
- Informationsblatt für Steuerberater (PDF, 1 Seite, 5 KB)
Häufig nachgefragt
- Neues aus der Steuerverwaltung und dem Steuerrecht
- Telefondurchwahlnummern Ihrer Ansprechpartner/innen im Finanzamt
- Informationen zur elektronischen Steuererklärung
- Vordrucke für die Steuererklärung und andere steuerliche Angelegenheiten
- Bankverbindung: Die IBAN und BIC unserer Konten für das SEPA-Verfahren
- Programme zur Steuerberechnung
- Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung
- Ausbildung in der Steuerverwaltung
Aktuelle Themen
Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt vor „falschen“ Finanzbeamten
Trickbetrüger geben sich derzeit als Finanzbeamte aus.
In den vergangenen Tagen wurden Fälle bekannt, in denen sich Betrüger in Telefonanrufen als Finanzbeamte ausgeben und persönliche Daten in Erfahrung bringen wollen. In Einzelfällen suchten die Betrüger als falsche „Finanzbeamte“ Personen auch zu Hause auf.
Das Bayerische Landesamt für Steuern rät deswegen zur Vorsicht!
Betriebsprüfungen des Finanzamtes finden nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung statt. Wenn „echte“ Finanzbeamte unangekündigt erscheinen (Steuerfahndung, Vollziehungsbeamte, Kassennachschau, o.ä.), müssen sie sich mit einem Dienstausweis legitimieren. Bei Zweifeln an der Echtheit sollten sich betroffene Bürgerinnen und Bürger umgehend beim zuständigen Finanzamt melden und sich rückversichern.
Lohnsteuer 2019
Wichtige Neuerungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017
- Belege nur noch nach Aufforderung durch das Finanzamt einreichen
- Steuererklärungen und Anlagen EÜR sowie AVEÜR/AVSE für Ihr Unternehmen nur noch elektronisch authentifiziert übermitteln
- Jetzt registrieren unter www.elster.de!
- Die Registrierung bei Mein ELSTER - Übersicht (PDF, 23 Seiten, 1,6 MB)
- Registrierung bei Mein ELSTER - Videoanleitung auf YouTube
Ausbildung im öffentlichen Dienst ab Herbst 2020
Im Herbst 2020 sind bei den staatlichen und kommunalen Einstellungsbehörden wieder zahlreiche Ausbildungsplätze zu vergeben.
Wichtig:
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für Ihren Einstieg mit ...
... Quali oder mittlerer Reife:
29.01.2019 bis 08.05.2019
... mindestens unbeschränkter Fachhochschulreife:
19.03.2019 bis 07.07.2019
- Steuerfreiheit von Jobtickets und Dienstfahrrädern sowie weitere Förderung der E-Mobilität
Information des Bundesfinanzministeriums vom 21.01.2019 - Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18.01.2019 -
"Mein ELSTER" – Ihr komfortabler Draht zum Finanzamt
Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern - "Das ändert sich zum Jahresbeginn - 2019"
Information des Bundesfinanzministeriums zu den Änderungen ab 2019 -
Füracker: Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet schnell voran
Pressemitteilung des BayStMFH vom 09.10.2018 - Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (ab 2010) eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18.06.2018 -
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
Informationen und Anwendungsschreiben -
Online-Rechner zur Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG und des Betrags der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 - VI R 75/14
Bayerisches Landesamt für Steuern -
Arbeit während der Ferien und/oder neben dem Studium
Kleiner Wegweiser zur Steuererstattung -
Photovoltaikanlagen
Steuerliche Hinweise für Betreiber -
Alterseinkünfte-Rechner
Onlineberechnung der Einkommensteuer unter besonderer Berücksichtigung der für Seniorinnen und Senioren bedeutsamen Sachverhalte, insbesondere der persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen -
Verein und Ehrenamt
Informationen, Merkblätter, Formulare und Links -
Steuerliche Hilfsmaßnahmen nach Naturkatastrophen
Informationen für Geschädigte und Spender -
Existenzgründung
Informationen, Formulare und Links
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