Willkommen, wir haben unsere Seiten für Sprachausgabeprogramme und Tastatursteuerung optimiert.
Nähere Informationen zur Barrierefreiheit
Die folgende Liste mit Links zu den einzelnen Seitenbereichen und zur Vornahme bestimmter Einstellungen finden Sie versteckt am Anfang jeder Seite. Diese Links können Sie auch durch die angegebenen Tastenkombinationen verwenden

Kleines bayerisches Staatswappen

Finanzamt Kempten-Immenstadt

Finanzamtsnummern:
9127 (Dienststelle Kempten) und 9123 (Dienststelle Immenstadt)

Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand



Anschrift Dienststelle Kempten

Finanzamt Kempten-Immenstadt
Am Stadtpark 3
87435 Kempten
Stadtplan

Telefon

Telefax

0831 256-1260

E-Mail

poststelle.fa-ke@
finanzamt.bayern.de

Anschrift Dienststelle Immenstadt

Finanzamt Kempten-Immenstadt
- Außenstelle Immenstadt -
Rothenfelsstr. 18
87509 Immenstadt
Stadtplan

Telefon

Telefax

08323 801-2235

E-Mail

poststelle.fa-immen@
finanzamt.bayern.de

Öffnungszeiten Servicezentren

siehe Rubrik "Kontakt"


ELSTER: Ihr Online-Finanzamt

Elster Logo


BayernPortal

Logo BayernPortal


Der direkte Draht zur Staatsregierung

Bayern | Direkt

Hauptinhaltsbereich

Willkommen beim Finanzamt Kempten-Immenstadt!

Vordrucke

Vordrucke für die Einkommensteuererklärungen liegen beim Finanzamt Kempten-Immenstadt zur Abholung bereit.
Hauptamt Gebäude: Am Stadtpark 3, 87435 Kempten, Eingangsbereich
Nebenamt Gebäude: Rothenfelsstr. 18, 87509 Immenstadt, Eingangsbereich
Auch auf den Städten und Gemeinden des Landkreises Oberallgäu liegen Einkommensteuerformulare zur Abholung bereit.

Wichtiger Hinweis

Information für die Steuerbürger und Steuerbürgerinnen: die telefonische Erreichbarkeit des Finanzamts Kempten ist aufgrund einer technischen Störung zur Zeit teilweise nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
Das Finanzamt bittet um Verständnis und ist bemüht diese Störungen sobald als möglich beheben zu lassen.
Es besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per ELSTER.

Ihr Finanzamt



Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt vor Textnachrichten per SMS mit vermeintlichen Steuerforderungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern rät zur Vorsicht! Aktuell erhalten Bürgerinnen und Bürger vermehrt Textnachrichten, in denen ein vermeintlich ausstehender Betrag vom Finanzamt angemahnt wird. Gedroht wird mit der Pfändung des Hausrats durch den Gerichtsvollzieher. Die Betrüger fordern, den noch offenen Betrag sofort per Echtzeit-Überweisung zu zahlen.

Die Steuerverwaltung fordert niemals Informationen zu Bankdaten per SMS an. Mitteilungen über Nachzahlungen werden von den Finanzämtern zudem ausschließlich per Post beziehungsweise per ELSTER übermittelt. Das Bayerische Landesamt für Steuern rät daher, solche Textnachrichten sofort zu löschen. Zudem sollten niemals Links angeklickt werden, bei denen nicht sicher ist, ob diese aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. Geben Sie insbesondere in solchen Fällen niemals persönliche Daten an.

Anfragen zum Bearbeitungsstand eingereichter Erklärungen

Gegenwärtig gehen vermehrt Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen, wie bspw. Einkommen- oder Grundsteuererklärungen, bei den Finanzämtern ein. Die Finanzämter sind sich ihrer Verpflichtung als Dienstleister für die Steuerbürgerinnen und -bürger bewusst und haben das Ziel, dieser Anforderung gerecht zu werden. Dazu gehört auch eine zeitnahe Bearbeitung der Steuerfälle nach Maßgabe der Steuergesetze.

Die jeweilige Bearbeitungsdauer eines Antrags wird von vielen Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen unter anderem auch die aktuellen Gegebenheiten vor Ort (z.B. akuter Arbeitsanfall, notwendige Rückfragen bei Steuerpflichtigen, etc.).

Die Beantwortung von Rückfragen zu einzelnen Anträgen ist für die Finanzämter zeitintensiv. Um eine kontinuierliche und schnellstmögliche Bearbeitung sicherzustellen, wird daher gebeten, von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand bzw. nach einer Eingangsbestätigung des jeweiligen Antrags möglichst abzusehen.

Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in der Einkommensteuererklärung 2022

Haben Sie als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch

  • den Renten Service der Deutschen Post AG oder
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
  • die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten,

ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben. Ihr Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas

Aktuelle Informationen zu Härtefallhilfen / Energie erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/

Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft können seit 1. Juli und noch bis 30. April 2023 die Grundsteuererklärung in Bayern fristgemäß abgeben.

Es bestehen folgende drei Möglichkeiten zur Erklärungsabgabe in Bayern: bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter https://www.elster.de, als graues PDF-Formular zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck oder als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen.

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern und die am PC ausfüllbaren bayerischen Formulare in der grauen Variante finden Sie hier.

Erklärungsvordrucke zum handschriftlichen Ausfüllen erhalten Sie in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern.

Hinweis: Eine wirksame Abgabe der Grundsteuererklärung per E-Mail ist nicht zulässig. Bitte nutzen Sie für die Erklärungsabgabe den Postweg bzw. ELSTER.

Durch die Allgemeinverfügung vom 1. Feburar 2023 besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung.

Häufig nachgefragt

Aktuelle Themen

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Flutkatastrophe vom Juni/Juli 2021



Weitere Themen

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand