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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.
Gleich auf Nummer sicher gehen ...
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Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download
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Aktuelles
Neues aus dem Steuerrecht und der Steuerverwaltung
Meine Steuer mach ich online!
Ab 01.07.2022 ist die Vor-Ort-Registrierung in Mein ELSTER direkt in diesem Finanzamt möglich!
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „ELSTER“.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern
Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat deswegen folgende Allgemeinverfügung erlassen:
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Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Allgemeinverfügung vom 30.03.2022 (PDF, 3 Seiten, 160 KB)
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern und die am PC ausfüllbaren bayerischen Formulare in der grauen Variante finden Sie hier.
Hinweis: Die bayerischen Formulare in der grünen Variante stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis!
Angesichts der besonderen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus bitten wir Sie, zu Ihrem eigenen und dem Schutz unserer Beschäftigten den Besuch des Finanzamts bzw. des Servicezentrums vorübergehend auf das absolut Notwendige zu beschränken. Gerne können Sie sich telefonisch oder schriftlich an das Finanzamt wenden.
Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner können Ihrem Steuerbescheid oder der Internetseite des Finanzamtes entnommen werden.
Besucher, die Unterlagen persönlich im Finanzamt abgeben wollen, werden gebeten diese per Post an das Finanzamt zu übersenden oder direkt in den Briefkasten vor Ort zu werfen. Vordrucke können beim Finanzamt schriftlich oder telefonisch angefordert werden.
Zudem können Steuererklärungen komfortabel über das Onlineportal ELSTER eingereicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.elster.de.
Sollte ein Besuch im Servicezentrum unumgänglich sein, werden Sie gebeten einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Besuchern und den Bearbeitern einzuhalten. Auf die geltende Maskenpflicht und die Zugangsbeschränkungen bei Betreten des Servicezentrums wird hingewiesen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Wichtiger Hinweis für die Besucherinnen und Besucher des Servicezentrums
Alternativ zu einem Besuch des Servicezentrums können Sie sich gerne auch unter der Service-Telefonnummer 089 1252-9782 mit unserem Servicezentrum in Verbindung setzen. Erfahrungsgemäß können Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger in vielen Fällen auch am Telefon unkompliziert und schnell bearbeitet werden.
Themaseite Coronavirus
Blockchain und Self-Sovereign Identity (SSI) in der Steuerverwaltung
Das Projekt „Nachweisplattform ELSTER Self-Sovereign Identities“ (kurz: NESSI) des Bayerischen Landesamts für Steuern zeigt das Potential einer digitalen Lösung in der ELSTER-Umgebung, um papierbasierte Bescheinigungen der Steuerverwaltung zu ersetzen. Die Gültigkeit der Bescheinigungen kann über ein abstraktes Blockchain- bzw. Distributed-Ledger-Register geprüft werden. NESSI wurde mit dem Institutsteil Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer FIT, mgm technology partners, secunet und dem Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg entwickelt. Kooperationspartner sind die Sparkassen-Finanzgruppe für den Showcase elektronischer Einkommensnachweis sowie die Bundessteuerberaterkammer für den Aspekt Einbindung der Steuerberatung.
- White Paper zum Projekt NESSI (PDF, 54 Seiten, 2,77 MB)
Machbarkeitsstudie des Vorprojekts SSI@LfSt:
- Einsatz der Blockchain-Technologie in der Steuerverwaltung (PDF, 57 Seiten, 11,9 MB)
Kostenfreier Online-Vortrag des Bayerischen Landesamtes für Steuern zur Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz

Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde neu geregelt und ist spätestens ab 1. Januar 2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden. Aus diesem Anlass wiederholt das Bayerische Landesamt für Steuern seinen
kostenfreien Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatzbesteuerung bei öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern aus 2021 inhaltsgleich via öffentlichem Live-Stream. Bei Interesse haben Sie die Möglichkeit den Vortrag wahlweise am
27. Juli 2022 um 15:00 Uhr oder am
21. September 2022 um 15:00 Uhr zu besuchen.
Aktuelles aus dem Bayerischen Landesamt für Steuern
Aktuelles aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Aktuelles aus dem Bundesministerium der Finanzen
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