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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.
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Aktuelles
Neues aus dem Steuerrecht und der Steuerverwaltung
Das Landesamt für Steuern warnt vor Textnachrichten per SMS mit vermeintlichen Steuererstattungen bzw. Zahlungsaufforderungen
Aktuell werden vermehrt Textnachrichten versendet, in welchen vermeintliche Steuererstattungen oder Zahlungsaufforderungen angekündigt werden. Gleichzeitig erfolgt die Aufforderung, einen Link zu öffnen, um Bankdaten zu bestätigen beziehungsweise einzugeben. Das Landesamt für Steuern rät deswegen zur Vorsicht! Die Steuerverwaltung fordert niemals Informationen zu Bankdaten per SMS an. Mitteilungen über Erstattungen oder Zahlungsaufforderungen werden von den Finanzämtern ausschließlich per Post oder elektronisch nach erfolgreicher Authentifizierung bei ELSTER übermittelt.
Das Landesamt für Steuern empfiehlt daher, dies bei der örtlichen Polizei zur Anzeige zu bringen. Im Anschluss sind derartige Textnachrichten umgehend zu löschen.
Zudem sollten niemals Links angeklickt werden, mittels derer persönliche Daten abgefragt werden sollen, sofern nicht sicher ist, dass diese aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. Auch sollte bei der Übermittlung persönlicher Daten immer auf eine verschlüsselte Verbindung mit einem vertrauenswürdigen HTTPS-Zertifikat geachtet werden.
Anfragen zum Bearbeitungsstand eingereichter Erklärungen
Gegenwärtig gehen vermehrt Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen, wie bspw. Einkommen- oder Grundsteuererklärungen, bei den Finanzämtern ein. Die Finanzämter sind sich ihrer Verpflichtung als Dienstleister für die Steuerbürgerinnen und -bürger bewusst und haben das Ziel, dieser Anforderung gerecht zu werden. Dazu gehört auch eine zeitnahe Bearbeitung der Steuerfälle nach Maßgabe der Steuergesetze.
Die jeweilige Bearbeitungsdauer eines Antrags wird von vielen Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen unter anderem auch die aktuellen Gegebenheiten vor Ort (z.B. akuter Arbeitsanfall, notwendige Rückfragen bei Steuerpflichtigen, etc.).
Die Beantwortung von Rückfragen zu einzelnen Anträgen ist für die Finanzämter zeitintensiv. Um eine kontinuierliche und schnellstmögliche Bearbeitung sicherzustellen, wird daher gebeten, von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand bzw. nach einer Eingangsbestätigung des jeweiligen Antrags möglichst abzusehen.
Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in der Einkommensteuererklärung 2022
Haben Sie als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch
- den Renten Service der Deutschen Post AG oder
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
- die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten,
ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben. Ihr Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft können seit 1. Juli und noch bis 30. April 2023 die Grundsteuererklärung in Bayern fristgemäß abgeben.
Es bestehen folgende drei Möglichkeiten zur Erklärungsabgabe in Bayern: bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter https://www.elster.de, als graues PDF-Formular zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck oder als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern und die am PC ausfüllbaren bayerischen Formulare in der grauen Variante finden Sie hier.
Erklärungsvordrucke zum handschriftlichen Ausfüllen erhalten Sie in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern.
Hinweis: Eine wirksame Abgabe der Grundsteuererklärung per E-Mail ist nicht zulässig. Bitte nutzen Sie für die Erklärungsabgabe den Postweg bzw. ELSTER.
Durch die Allgemeinverfügung vom 1. Feburar 2023 besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung.
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Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Allgemeinverfügung vom 01.02.2023 (PDF, 3 Seiten, 128 KB)
Themaseite Coronavirus
Blockchain und Self-Sovereign Identity (SSI) in der Steuerverwaltung
Das Projekt „Nachweisplattform ELSTER Self-Sovereign Identities“ (kurz: NESSI) des Bayerischen Landesamts für Steuern zeigt das Potential einer digitalen Lösung in der ELSTER-Umgebung, um papierbasierte Bescheinigungen der Steuerverwaltung zu ersetzen. Die Gültigkeit der Bescheinigungen kann über ein abstraktes Blockchain- bzw. Distributed-Ledger-Register geprüft werden. NESSI wurde mit dem Institutsteil Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer FIT, mgm technology partners, secunet und dem Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg entwickelt. Kooperationspartner sind die Sparkassen-Finanzgruppe für den Showcase elektronischer Einkommensnachweis sowie die Bundessteuerberaterkammer für den Aspekt Einbindung der Steuerberatung.
- White Paper zum Projekt NESSI (PDF, 54 Seiten, 2,77 MB)
- Video zum Showcase am Beispiel elektronischer Einkommensnachweis in Kooperation mit der Sparkassen-Finanzgruppe (Video, ca. 43 MB)
- Transskript der Sprechtexte des Videos zum Showcase (PDF, 3 Seiten, 81 KB)
Machbarkeitsstudie des Vorprojekts SSI@LfSt:
- Einsatz der Blockchain-Technologie in der Steuerverwaltung (PDF, 57 Seiten, 11,9 MB)
Aktuelles aus dem Bayerischen Landesamt für Steuern
Aktuelles aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Aktuelles aus dem Bundesministerium der Finanzen
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