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Aktuelles
Neues aus dem Steuerrecht und der Steuerverwaltung
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern
Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat deswegen folgende Allgemeinverfügung erlassen:
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Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Allgemeinverfügung vom 30.03.2022 (PDF, 3 Seiten, 160 KB)
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern und die am PC ausfüllbaren bayerischen Formulare in der grauen Variante finden Sie hier.
Hinweis: Die bayerischen Formulare in der grünen Variante stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis!
Angesichts der besonderen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus bitten wir Sie, zu Ihrem eigenen und dem Schutz unserer Beschäftigten den Besuch des Finanzamts bzw. des Servicezentrums vorübergehend auf das absolut Notwendige zu beschränken. Gerne können Sie sich telefonisch oder schriftlich an das Finanzamt wenden.
Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner können Ihrem Steuerbescheid oder der Internetseite des Finanzamtes entnommen werden.
Besucher, die Unterlagen persönlich im Finanzamt abgeben wollen, werden gebeten diese per Post an das Finanzamt zu übersenden oder direkt in den Briefkasten vor Ort zu werfen. Vordrucke können beim Finanzamt schriftlich oder telefonisch angefordert werden.
Zudem können Steuererklärungen komfortabel über das Onlineportal ELSTER eingereicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.elster.de.
Sollte ein Besuch im Servicezentrum unumgänglich sein, werden Sie gebeten einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Besuchern und den Bearbeitern einzuhalten. Auf die geltende Maskenpflicht und die Zugangsbeschränkungen bei Betreten des Servicezentrums wird hingewiesen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Themaseite Coronavirus
Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand, Neuregelung in § 2b UStG
Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde neu gefasst und ist spätestens ab 1. Januar 2023 verpflichtend anzuwenden.
Aus diesem Anlass hat das Bayerische Landesamt für Steuern an zwei Terminen im September 2021 einen öffentlichen Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand im Regime des § 2b UStG durchgeführt.
Die Präsentationsfolien zum Vortrag finden Sie unter www.finanzamt.bayern.de/ust2b.
Das Bayerische Landesamt für Steuern beabsichtigt die Online-Vorträge aus 2021 in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu wiederholen. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Blockchain und Self-Sovereign Identity (SSI) in der Steuerverwaltung
Welches Potential Blockchain und SSI für die Steuerverwaltung bietet, hat das Bayerische Landesamt für Steuern im Rahmen einer Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer FIT, dem Technologiepartner mgm technology partners und dem Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg untersucht. Als Ergebnis wurde ein Konzept für ein innovatives Identitätsmanagementsystem entwickelt.
- Einsatz der Blockchain-Technologie in der Steuerverwaltung (PDF, 57 Seiten, 11,9 MB)
Das Projekt wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales unterstützt.
- Digitale Identität in der „Wallet“: Gerlach stellt Modellprojekte für „Self-Sovereign Identity“-Anwendungen vor
Staatsministerium für Digitales
Aktuelles aus dem Bayerischen Landesamt für Steuern
Aktuelles aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Aktuelles aus dem Bundesministerium der Finanzen
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