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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

Gleich auf Nummer sicher gehen ...

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Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download

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Aktuelles

Neues aus dem Steuerrecht und der Steuerverwaltung

Meine Steuer mach ich online!

Ab 01.07.2022 ist die Vor-Ort-Registrierung in Mein ELSTER direkt in diesem Finanzamt möglich!

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „ELSTER“.

Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt vor „falschen“ Finanzbeamten

Trickbetrüger geben sich derzeit als Finanzbeamte aus.

In den vergangenen Tagen wurden Fälle bekannt, in denen sich Betrüger in Telefonanrufen als Finanzbeamte ausgeben und persönliche Daten in Erfahrung bringen wollen. In Einzelfällen suchten die Betrüger als falsche „Finanzbeamte“ Personen auch zu Hause auf.

Das Bayerische Landesamt für Steuern rät deswegen zur Vorsicht!

Betriebsprüfungen des Finanzamtes finden nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung statt. Wenn „echte“ Finanzbeamte unangekündigt erscheinen (Steuerfahndung, Vollziehungsbeamte, Kassennachschau, o.ä.), müssen sie sich mit einem Dienstausweis legitimieren. Bei Zweifeln an der Echtheit sollten sich betroffene Bürgerinnen und Bürger umgehend beim zuständigen Finanzamt melden und sich rückversichern.

Vereine und Stiftungen: Steuernummernvergabe für Fördermittelbeantragung

Für die Auszahlung von öffentlichen Geldern wird eine Steuernummer der empfangenden Körperschaft verlangt. Kleinere Vereine und Stiftungen, die nicht bereits wegen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke anerkannt sind, werden jedoch bislang oftmals nicht steuerlich bei den Finanzämtern geführt und besitzen daher keine Steuernummer.

Vereine und Stiftungen, die nunmehr eine Steuernummer hierfür benötigen, finden unter Steuerinfos / Zielgruppen / Vereine weitere Informationen zum weiteren Vorgehen.

Betrugsversuche im Namen von ELSTER

Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail oder mit gefälschten Webseiten mit ELSTER-Bezug an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen.

Sie versenden E-Mails mit Titeln wie "Letztmalige Aufforderung - Steuerrestbetrag aus dem Jahre 2022" im Namen von ELSTER oder lotsen Bürgerinnen und Bürger auf gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug.

Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. die Links in der E-Mail zu öffnen. Auch Webseiten mit ELSTER-Bezug sollten nur mit äußerster Vorsicht besucht werden.

Weitere Informationen zu Betrugs-E-Mails erhalten Sie auf der ELSTER-Seite Sicherheit.

Anfragen zum Bearbeitungsstand eingereichter Erklärungen

Gegenwärtig gehen vermehrt Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen, wie bspw. Einkommen- oder Grundsteuererklärungen, bei den Finanzämtern ein. Die Finanzämter sind sich ihrer Verpflichtung als Dienstleister für die Steuerbürgerinnen und -bürger bewusst und haben das Ziel, dieser Anforderung gerecht zu werden. Dazu gehört auch eine zeitnahe Bearbeitung der Steuerfälle nach Maßgabe der Steuergesetze.

Die jeweilige Bearbeitungsdauer eines Antrags wird von vielen Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen unter anderem auch die aktuellen Gegebenheiten vor Ort (z.B. akuter Arbeitsanfall, notwendige Rückfragen bei Steuerpflichtigen, etc.).

Die Beantwortung von Rückfragen zu einzelnen Anträgen ist für die Finanzämter zeitintensiv. Um eine kontinuierliche und schnellstmögliche Bearbeitung sicherzustellen, wird daher gebeten, von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand bzw. nach einer Eingangsbestätigung des jeweiligen Antrags möglichst abzusehen.

Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft konnten zwischen dem 1. Juli und dem 30. April 2023 die Grundsteuererklärung in Bayern fristgemäß abgeben.

Bayernatlas Grundsteuer

Zum 30.11.2023 ist der kostenlose Abruf der Grundstücksdaten ausgelaufen. In der Zeit vom 01.12.2023 bis zum 31.12.2023 konnte bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung der Datenbestand zum Stichtag 01.01.2022 kostenpflichtig angefordert werden.
Nach dem 31.12.2023 sind nur noch tagesaktuelle Datenstände verfügbar.

Informations-Hotline zur Grundsteuer

Die Informations-Hotline zur Grundsteuer (Tel.: 089/30 70 00 77) steht Ihnen zu den hier aufgeführten Zeiten zur Verfügung

  • Mo, Mi, Do: 09:00 – 16:00 Uhr
  • Di und Fr: 09:00 – 13:00 Uhr.
  • Bei Fragen können Sie sich jederzeit schriftlich oder elektronisch (per Brief, Portal Mein Elster) an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Weitere Infos zur Grundsteuer-Reform in Bayern finden Sie außerdem unter https://www.grundsteuer.bayern.de.

Tipps um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu vermeiden
Weitere Informationen

Blockchain und Self-Sovereign Identity (SSI) in der Steuerverwaltung

Das Projekt „Nachweisplattform ELSTER Self-Sovereign Identities“ (kurz: NESSI) des Bayerischen Landesamts für Steuern zeigt das Potential einer digitalen Lösung in der ELSTER-Umgebung, um papierbasierte Bescheinigungen der Steuerverwaltung zu ersetzen. Die Gültigkeit der Bescheinigungen kann über ein abstraktes Blockchain- bzw. Distributed-Ledger-Register geprüft werden. NESSI wurde mit dem Institutsteil Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer FIT, mgm technology partners, secunet und dem Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg entwickelt. Kooperationspartner sind die Sparkassen-Finanzgruppe für den Showcase elektronischer Einkommensnachweis sowie die Bundessteuerberaterkammer für den Aspekt Einbindung der Steuerberatung.

Machbarkeitsstudie des Vorprojekts SSI@LfSt:

Aktuelles aus dem Bayerischen Landesamt für Steuern

Pressemitteilungen

Aktuelles aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Pressemitteilungen

Aktuelles aus dem Bundesministerium der Finanzen

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Steuern

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