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Finanzamt Bad Kissingen
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Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
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Willkommen beim Finanzamt Bad Kissingen!
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern
Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat deswegen folgende Allgemeinverfügung erlassen:
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Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Allgemeinverfügung vom 30.03.2022
(PDF, 3 Seiten, 160 KB)
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern und die am PC ausfüllbaren bayerischen Formulare in der grauen Variante finden Sie hier.
Hinweis: Die bayerischen Formulare in der grünen Variante stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis!
Angesichts der besonderen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus bitten wir Sie, zu Ihrem eigenen und dem Schutz unserer Beschäftigten den Besuch des Finanzamts bzw. des Servicezentrums vorübergehend auf das absolut Notwendige zu beschränken. Gerne können Sie sich telefonisch oder schriftlich an das Finanzamt wenden.
Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner können Ihrem Steuerbescheid oder der Internetseite des Finanzamtes entnommen werden.
Besucher, die Unterlagen persönlich im Finanzamt abgeben wollen, werden gebeten diese per Post an das Finanzamt zu übersenden oder direkt in den Briefkasten vor Ort zu werfen. Vordrucke können beim Finanzamt schriftlich oder telefonisch angefordert werden.
Zudem können Steuererklärungen komfortabel über das Onlineportal ELSTER eingereicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.elster.de.
Sollte ein Besuch im Servicezentrum unumgänglich sein, werden Sie gebeten einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Besuchern und den Bearbeitern einzuhalten. Auf die geltende Maskenpflicht und die Zugangsbeschränkungen bei Betreten des Servicezentrums wird hingewiesen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Themaseite Coronavirus
Häufig nachgefragt
- Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr)
- Wichtiger Hinweis: ElsterFormular nur noch bis 2019
- Neues aus der Steuerverwaltung und dem Steuerrecht
- Telefondurchwahlnummern Ihrer Ansprechpartner/innen im Finanzamt
- Informationen zur elektronischen Steuererklärung
- Vordrucke für die Steuererklärung und andere steuerliche Angelegenheiten
- Bankverbindung: Die IBAN und BIC unserer Konten für das SEPA-Verfahren
- Programme zur Steuerberechnung
- Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung
- Ausbildung in der Steuerverwaltung
Aktuelle Themen
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
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(PDF, 267 KB) - Füracker: Steuerliche Unterstützung für enorme Hilfsbereitschaft
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 17.03.2022
Steuerliche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Flutkatastrophe vom Juni/Juli 2021
- Steuerliche Erleichterungen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden
Information des Bundesfinanzministeriums vom 23.07.2021 -
Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.07.2021
(PDF, 3 Seiten, 195 KB) -
Anleitung für durch die Flutkatastrophe betroffene Unternehmen zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
(PDF, 2 Seiten, 274 KB) - Füracker: Verlängerung der Steuererklärungsfristen für von Unwetter Betroffene
Pressemitteilung des StMFH vom 04.08.2021 -
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch Unwetter mit Hochwasser Ende Juni und im Juli des Jahres 2021
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 30.12.2021
(PDF, 222 KB) - Füracker: Steuerliche Erleichterungen für Betroffene verlängert
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 05.01.2022
Verwaltungstechnische Umsetzung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I Seite 2115)
Elektronische Aufzeichnungssysteme / elektronische Kassen
Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO ab 01.01.2020
Ab 1. Januar 2020 müssten Steuerpflichtige ihr elektronisches Aufzeichnungssystem grundsätzlich an die Finanzämter melden. Bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit für die Meldung an das Finanzamt ist jedoch von einer Meldung nach § 146a Absatz 4 AO abzusehen.
Ausbildung im öffentlichen Dienst ab Herbst 2023
Im Herbst 2023 sind bei den staatlichen und kommunalen Einstellungsbehörden wieder zahlreiche Ausbildungsplätze zu vergeben.
Wichtig: Die Anmeldefrist für Ihren Einstieg in der Qualifikationsebene 3 (mindestens unbeschränkte Fachhochschulreife) endet am 11.07.2022!
Weitere Themen
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- Was ändert sich 2022?
Information des Bundesfinanzministeriums -
Füracker: Drei Monate mehr Zeit - Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 verlängert
Pressemitteilung des BayStMFH vom 25.06.2021 - Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten durch das Gesetz vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2035)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.07.2021 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) - Hinweis zur Antragstellung
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Steuerliche Hinweise für Betreiber -
Bezug von Kurzarbeitergeld kann Abgabe einer Einkommensteuererklärung notwendig machen
Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 08.03.2021 - Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2021
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Sprachregelung zur Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
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Neue Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) ab 2020
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Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
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Arbeit während der Ferien und/oder neben dem Studium
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Steuerliche Hilfsmaßnahmen nach Naturkatastrophen
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