Auf dieser Seite finden Sie eine Aufstellung der 76 bayerischen Finanzämter und 24 Finanzamtsaußenstellen mit Links zu deren Internetseiten mit weiteren Kontaktdaten, Formularen und Informationen.
Anfragen zum Bearbeitungsstand eingereichter Erklärungen
Gegenwärtig gehen vermehrt Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen, wie bspw. Einkommen- oder Grundsteuererklärungen, bei den Finanzämtern ein. Die Finanzämter sind sich ihrer Verpflichtung als Dienstleister für die Steuerbürgerinnen und -bürger bewusst und haben das Ziel, dieser Anforderung gerecht zu werden. Dazu gehört auch eine zeitnahe Bearbeitung der Steuerfälle nach Maßgabe der Steuergesetze.
Die jeweilige Bearbeitungsdauer eines Antrags wird von vielen Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen unter anderem auch die aktuellen Gegebenheiten vor Ort (z.B. akuter Arbeitsanfall, notwendige Rückfragen bei Steuerpflichtigen, etc.).
Die Beantwortung von Rückfragen zu einzelnen Anträgen ist für die Finanzämter zeitintensiv. Um eine kontinuierliche und schnellstmögliche Bearbeitung sicherzustellen, wird daher gebeten, von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand bzw. nach einer Eingangsbestätigung des jeweiligen Antrags möglichst abzusehen.
Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in der Einkommensteuererklärung 2022
Haben Sie als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch
ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben. Ihr Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft können seit 1. Juli und noch bis 30. April 2023 die Grundsteuererklärung in Bayern fristgemäß abgeben.
Es bestehen folgende drei Möglichkeiten zur Erklärungsabgabe in Bayern: bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter https://www.elster.de, als graues PDF-Formular zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck oder als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern und die am PC ausfüllbaren bayerischen Formulare in der grauen Variante finden Sie hier.
Erklärungsvordrucke zum handschriftlichen Ausfüllen erhalten Sie in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern.
Hinweis: Eine wirksame Abgabe der Grundsteuererklärung per E-Mail ist nicht zulässig. Bitte nutzen Sie für die Erklärungsabgabe den Postweg bzw. ELSTER.
Durch die Allgemeinverfügung vom 1. Feburar 2023 besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung.
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