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Finanzamt Zwiesel
Postfach 12 62
94221 Zwiesel

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  • Mo, Di, Mi:
    7.30 - 12.00 Uhr
  • Do: 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
  • Fr: 7.30 - 12.00 Uhr

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Hauptinhaltsbereich

Allgemeines

Inhaltsübersicht:

Sachliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Zwiesel ist in seinem Amtsbezirk für folgende Festsetzungen und Feststellungen zuständig:

  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer (Messbetrag)
  • Grunderwerbsteuer
  • Einheitsbewertung (Grund- und Betriebsvermögen)

Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Zwiesel mit der Außenstelle Viechtach liegt im Südosten Deutschlands und im Norden des bayerischen Regierungsbezirks Niederbayern.
Der Amtsbezirk deckt sich mit dem Gebiet des Landkreises Regen und umfasst mit den 24 Gemeinden eine Fläche von 975,06 qkm.

Grunderwerbsteuerzentralstelle

Das Finanzamt Zwiesel ist eine Grunderwerbsteuerzentralstelle, d.h. auf dem Gebiet der Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer erstreckt sich seine örtliche Zuständigkeit auch auf die Amtsbezirke anderer Finanzämter.

Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner / Grunderwerbsteuer

Zentralisierte Finanzkasse

Das Finanzamt Zwiesel (Dienststelle Viechtach) ist eine zentralisierte Finanzkasse. Als solche ist das Amt nicht nur für den eigenen Zahlungsverkehr zuständig, sondern auch für den Zahlungsverkehr anderer Finanzämter, nämlich der Ämter Deggendorf, Grafenau, Passau und Straubing.

Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.

Stammamt und Außenstelle

Das Finanzamt Zwiesel als sog. Stammamt und die Außenstelle Viechtach verfügen über einen gemeinsamen Amtsbezirk. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen den beiden Dienststellen richtet sich daher nicht nach regionalen Gesichtspunkten sondern nach anderen Kriterien.

So ist etwa die Zuständigkeit der Veranlagungsstellen beider Dienststellen alphabetisch nach den Namen der Steuerpflichtigen bzw. nach Steuernummernbereichen aufgeteilt.

Geeignete Arbeitsbereiche sind in einer Dienststelle zu leistungsstarken Einheiten zentralisiert, so etwa die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer und der Finanzkasse in Zwiesel oder die Bewertungsstelle in Viechtach.

Die Servicezentren in Zwiesel und Viechtach können unabhängig von der Zuständigkeit der einen oder anderen Dienststelle aufgesucht werden.

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Einige Aufgaben, die in die Zuständigkeit der Finanzämter fallen, werden nicht vom Finanzamt Zwiesel, sondern von anderen Finanzbehörden wahrgenommen. Dazu gehören insbesondere:

Steuerliche Angelegenheit Zuständige Finanzbehörde
Erbschaft-/Schenkungsteuer Finanzamt Eggenfelden
Betriebs- und Umsatzsteuerprüfung Finanzamt Straubing
Körperschaftsteuer Finanzamt Straubing
Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger
und Vermessungsbeamter
Finanzamt Straubing
Steuerfahndung Finanzamt Landshut
Verfolgung von Strafsachen Finanzamt Passau
Vergütung der Vorsteuer im
Vorsteuer-Vergütungsverfahren an im
Ausland ansässige Unternehmer
Bundeszentralamt für Steuern
53225 Bonn

Stand: 01.03.2018

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