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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Schweinfurt
- Finanzkasse -
Schrammstraße 3
97421 Schweinfurt

Weitere Kontaktdaten

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

Montag - Freitag:
8.00 - 12.00

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für grunderwerbsteuerliche Vorgänge in unserem Amtsbezirk ist das Finanzamt Schweinfurt.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Steuernummern Arbeitseinheit Telefon
09721 2911
+Nebenstelle
249/820/00000 - 249/822/99999 GR 01.1 4051
249/821/00000 - 249/821/99999 GR 02.2 4060
249/824/00000 - 249/829/99999 GR 01.3 4041
249/830/00000 - 249/832/99999 GR 02.2 4060
249/833/00000 - 249/842/99999 GR 01.2 4040
249/843/00000 - 249/845/99999 GR 02.2 4060
249/847/00000 - 249/849/99999 GR 02.1 4050
249/850/00000 - 249/852/99999 GR 02.2 4060
249/856/00000 - 249/862/99999 GR 02.3 4061

Stand: 30.08.2023

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