Zusatzinfos am rechten Rand
Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Hof
-Finanzkasse-
Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof
ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
BayernPortal
Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.
Aktuelle Themen
- Elektronische Lohnsteuerabzugs-
merkmale (ELStAM) - Steuerliche Hilfsmaßnahmen
- Verpflichtung zur elektronischen Steuererklärung
- Ehrenamt
- Photovoltaikanlagen
- Existenzgründung
- Ferien- und Aushilfsarbeit von Schülern und Studenten
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Schützen Sie Ihre Daten!
Hauptinhaltsbereich
Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung
Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer
Grundsteuer-Hotline:
089 30 70 00 77
(Festnetzanschluss, Kosten gemäß Ihrem individuellen Festnetz- bzw. Mobilfunktarif)
Weitere Informationen finden Sie auf www.grundsteuerreform.de und auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer.
Auslandsrentnerinnen und -rentner
Für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger, die ausschließlich mit Renteneinkünften zu veranlagen sind, ist das Finanzamt Neubrandenburg bundesweit zentral zuständig:
Kontaktdaten, Informationen, Häufig gestellte Fragen, Formulare
Bereitschaftsdienst der Steuerfahndungsstelle
Telefonische Anzeigen nimmt der Bereitschaftsdienst der Steuerfahndungsstelle entgegen. Die Bereitschaft ist zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: Montag - Donnerstag von 08:00 - 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 - 12:00.
Eine Liste der Bereitschaftsdienste finden sie auf der Seite Anzeige einer Steuerhinterziehung in unserer Rubrik "Häufig gestellte Fragen".
Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung
Das Service-Telefon erteilt allgemeine Auskünfte zu folgenden Themen:
- Abgeltungsteuer
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse, sowie Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
- Alterseinkünftegesetz, Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen
- Riester-Rente
- Mini-Jobs
- Bauabzugsteuer
- Übertragung der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
Bitte beachten Sie:
- Das Service-Telefon darf keine steuerliche Beratung leisten und kann auch nicht auf konkrete Einzelfälle eingehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an das für Sie zuständige Finanzamt.
- Auf unseren Internetseiten finden Sie eine Sammlung häufig an das Service-Telefon und die Finanzämter gestellter Fragen und Antworten . Steuerliche Informationen finden Sie auch in unseren Rubriken Aktuelles und Steuerinfos.
Sie erreichen das Service-Telefon von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der
Rufnummer:
089 55899100
(Festnetzanschluss, Kosten gemäß Ihrem individuellen Festnetz- bzw. Mobilfunktarif)
ELSTER-Hotline
Technische Auskünfte für Anwender von Mein ELSTER, Elster-Transfer, der elektronischen Steuerkontoabfrage und ElsterFormular.
Online-Infos unter www.elster.de
Kontaktformular: www.elster.de/elsterweb/hotline-kontakt/form
Telefon:
0800 523 5055
(Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz und aus den Mobilfunknetzen.)
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand