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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Weilheim-Schongau
- Finanzkasse -
Hofstraße 23
82362 Weilheim
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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag, Dienstag, Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Mittwoch und Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
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Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
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Ansprechpartner
Steuerabzug nach § 50a EStG
Bearbeitung der Anmeldungen für den Steuerabzug nach § 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige.
Formulare und Merkblätter hierzu finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Auslandssachverhalte / Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige
Neue Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige ab 1. Januar 2014!
Mit Wirkung ab 1. Januar 2014 wurde die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach §§ 50 und 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen.
Zuständig für Altfälle im Amtsbezirk des Finanzamts Wolfratshausen-Bad Tölz mit Außenstelle ist das Finanzamt Miesbach.
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