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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Weilheim-Schongau
- Finanzkasse -
Hofstraße 23
82362 Weilheim

Weitere Kontaktdaten

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen


  • Montag, Dienstag, Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Mittwoch und Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.

Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.

Die Bearbeitung erfolgt in unserer Außenstelle Bad Tölz.

Arbeitsbereich Telefon
08171 25
+Nebenstelle
Dienststelle
Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle 425
426
427
Bad Tölz

Stand: 30.08.2023

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