Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand



Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Weilheim-Schongau
- Finanzkasse -
Hofstraße 23
82362 Weilheim

Weitere Kontaktdaten

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen


  • Montag, Dienstag, Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Mittwoch und Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Haftungsprüfungsstelle

Kann der Steuerschuldner seine Verbindlichkeiten nicht bezahlen und ist auch die Zwangsvollstreckung gegen ihn erfolglos oder nicht erfolgversprechend, so können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen im Wege der Haftung auch andere Personen in Anspruch genommen werden.

Die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Dritten obliegt der Haftungsprüfungsstelle. Eine Inanspruchnahme erfolgt durch Haftungsbescheid gegenüber dem Dritten (Haftungsschuldner).

Die Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers wegen nicht ordnungsgemäßer Abführung der Lohnsteuer erfolgt durch die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Aufgabenbereich Telefon
08171 25
+Nebenstelle
Haftungsprüfungsstelle 133

Stand: 02.11.2023

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand