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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Weilheim-Schongau
- Finanzkasse -
Hofstraße 23
82362 Weilheim
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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag, Dienstag, Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Mittwoch und Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
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Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
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Betriebsprüfung (BP)
Betriebsprüfer/innen überprüfen die erklärten Besteuerungsgrundlagen von Betrieben und deren Inhabern vor Ort an Hand von Unterlagen, insbesondere der Buchführung und den dazugehörenden Belegen. Vorgänge des Betriebs und anderer Einkunftsarten werden auf ihre steuerliche Bedeutung überprüft. Gewichtige Feststellungen gehen in den Prüfungsbericht ein und bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.
Informationen zur Außenprüfung
Prüfung von Betrieben mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit
Zuständig ist die Betriebsprüfungsstelle beim Finanzamt Miesbach.
Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Zuständig ist die Betriebsprüfungsstelle beim Finanzamt Miesbach
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