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Kontaktdaten

Anschrift

Finanzamt Weilheim-Schongau
Hofstraße 23
82362 Weilheim

Öffnungszeiten Servicezentren

Montag - Freitag:
7.30 - 12.30 Uhr

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Hauptinhaltsbereich

Amtsbezirk

Der Finanzamtsbezirk des Finanzamts Weilheim- Schongau umfasst den Landkreis Weilheim- Schongau mit 29 Gemeinden mit insg. rund 137.000 Einwohnern.

Der Bezirk erstreckt sich von Raisting bis Prem (Nord-Süd-Richtung) und von Bernbeuren bis Penzberg (West-Ost-Richtung).

Karte des Landkreises

Das Finanzamt Weilheim-Schongau und die Außenstelle in Schongau verfügen seit dem Jahr 2003 über einen gemeinsamen Amtsbezirk. Die Aufgabenverteilung zwischen beiden Dienststellen richtet sich seither nicht mehr nach regionalen Gesichtspunkten, sondern nach organisatorischen Kriterien.

Schriftliche Anträge und Erklärungen können fristwahrend bei beiden Dienststellen eingereicht werden, unabhängig davon, in welcher Dienststelle die Angelegenheit bearbeitet wird.

In den beiden Dienststellen Weilheim und Schongau ist jeweils ein Servicezentrum eingerichtet, in welchen die Bürgerinnen und Bürger des Amtsbezirks die meisten der laufenden steuerlichen Angelegenheiten persönlich erledigen können. Unabhänging von den Öffnungszeiten können Sie Steuererklärungen und sonstige Mitteilungen jederzeit komfortabel über das Onlineportal ELSTER einreichen. Dort finden Sie auch alle Formulare, die Sie für die Einreichung Ihrer Steuererklärung benötigen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter https://www.elster.de.

Für die Grunderwerbsteuer hat das Finanzamt Weilheim-Schongau eine erweiterte örtliche Zuständigkeit auch für die Amtsbezirke der Finanzämter Wolfratshausen mit Bad Tölz, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg und Landsberg am Lech.

Als zentralisierte Finanzkasse ist das Finanzamt Weilheim-Schongau auch zuständig für den Zahlungsverkehr der Finanzämter Garmisch-Partenkirchen, Miesbach sowie Wolfratshausen-Bad Tölz.

Das Finanzamt Weilheim- Schongau ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags,
  • der Umsatzsteuer und
  • der Grunderwerbsteuer

sowie für die Festsetzung

  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Weilheim- Schongau und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.

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