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Sie haben Ihre Steuernummer nicht parat?
Mit unserer Ansprechpartner-Suche finden Sie Ihre Ansprechpartner/-innen auch anhand Ihres Namens. Falls das Finanzamt Weilheim-Schongau für Sie jedoch nur als zentralisierte Finanzkasse zuständig ist, dann führen Sie diese Suche bitte auf der Internetseite Ihres Wohnsitzfinanzamts durch.
Gleich auf Nummer sicher gehen ...
... und die Steuern exakt bei Fälligkeit automatisch vom Bankkonto abbuchen lassen.
Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download
SEPA-Verfahren
Unter www.sepadeutschland.de, einer Seite der Deutschen Bundesbank, finden Sie alles Wissenswerte rund um das SEPA-Verfahren für Verbraucher und Unternehmer
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
14.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Finanzkasse
Hier werden die unbaren Zahlungseingänge verbucht und Erstattungsbeträge zur Auszahlung angewiesen.
Die Finanzkasse des Finanzamts Weilheim-Schongau ist auch zuständig für den Zahlungsverkehr der Finanzämter Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Wolfratshausen-Bad Tölz sowie der Außenstelle Bad Tölz.
Unsere Bankverbindungsdaten gelten daher auch für Überweisungen an diese Finanzämter.
- Finanzkasse Bad Toelz (Steuernummern 104...)
- Finanzkasse Garmisch-Partenkirchen (Steuernummern 119...)
- Finanzkasse Miesbach (Steuernummern 139...)
- Finanzkasse Weilheim-Schongau (Steuernummern 168...)
- Finanzkasse Wolfratshausen-Bad Toelz (Steuernummern 169...)
Wichtige Hinweise!
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbezirks für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung.
Die Beratung über den bestmöglichen Weg, zu einem bestimmten, bei der Behörde zu erreichenden Ziel und die Aufklärung über die gesetzlichen Mittel ist aber den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhalts geht. - Es erreichen uns zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die außerhalb unseres Amtsbezirkes wohnen.
Soweit wir hier rasch und unbürokratisch helfen können, tun wir das selbstverständlich gerne.
Ansprechpartner für diesen Personenkreis ist jedoch in erster Linie das jeweilige "Heimatfinanzamt".
Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, so können Sie dieses auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.
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