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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    14.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Dienstgebäude:

  • H2 = Weilheim, Hofstraße 19
  • H3 = Weilheim, Oberer Graben 6
Sachgebiet Bewertungsverfahren
für Gemeinden
Telefon
0881-184
+Nebenstelle
AV 3
E 1
Ertragswertverfahren für die Gemeinden:
Peiting und Birkland, Burggen und Tannenberg, Eberfing und Arnried, Habach, Hohenfurch, Ingenried, Prem, Obersöchering, Pähl und Fischen, Böbing, Eglfing
434
435
439
AV 3
E 2
Ertragswertverfahren für die Gemeinden:
Altenstadt und Schwabniederhofen, Antdorf und Frauenrain, Bernbeuren und Auerberg und Echerschwang, Bernried, Hohenpeißenberg, Huglfing, Iffeldorf, Oberhausen, Penzberg, Rottenbuch und Schönberg, Schongau, Wielenbach und Haunshofen und Wilzhofen, Wildsteig
434
442
447
AV 3
E 3
Ertragswertverfahren für die Gemeinden:
Weilheim und Deutenhausen und Unterhausen, Polling und Etting und Oderding, Raisting, Schwabbruck, Schwabsoien und Sachsenried, Seeshaupt und Magnetsried, Sindelsdorf, Steingaden und Urspring und Fronreiten und Lauterbach, Wessobrunn und Forst und Haid und Paterzell, Peißenberg, Raisting
437
439
446
AV 3
S 1
Bedarfsbewertung
für Erbschaft- und Schenkungsteuer
für alle Gemeinden der Sachgebiete E 1 und E 2 und E 3
A - M
459
N - Z
431
AV 3
S 2
Sachwertverfahren
für alle Gemeinden der Sachgebiete E 1 und E 2 und E 3
534

Stand: 02.02.2023

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