Stichwort- und Ansprechpartnersuche

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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    14.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

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Ansprechpartner

Umsatzsteuerprüfung

Die Umsatzsteuerprüfung kann unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung bei Bedarf vor Ort die beim Finanzamt eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und –Jahreserklärungen zeitnah überprüfen.
Sie stellt Sachverhalte fest, die für eine sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung maßgeblich sind.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Weilheim-Schongau ist die Umsatzsteuerprüfungsstelle beim Finanzamt Garmisch-Partenkirchen.

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