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Finanzamt Weilheim-Schongau
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Aktuelle Informationen aus dem Finanzamt Weilheim-Schongau.
Pressemitteilung 4/2014 - 06.06.2014
Geänderte Verfahrensweise bei der Abgabe von Steuererklärungen in Papierform in unseren Servicezentren in Weilheim und in Schongau
Die bayerische Steuerverwaltung hat in Wunsiedel ein zentrales Datenerfassungs- und Scanzentrum eingerichtet, in dem künftig nahezu alle bei den Finanzämtern eingehenden Papiersteuererklärungen erfasst und in das elektronische Datenverarbeitungssystem eingepflegt werden.
Aus diesem Grund nehmen die Servicezentren der bayerischen Finanzämter und damit auch unsere Servicezentren in Weilheim und in Schongau Papiersteuererklärungen -auch soweit Personengesellschaften betroffen sind- nur an. Eine herkömmliche Belegprüfung und/oder sofortige Veranlagung findet nicht mehr statt. Dabei verbleiben die vom Steuerbürger beigefügten Belege grundsätzlich in der Steuererklärung, können aber auch -soweit sie nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorgelegt werden müssen (was z.B. bei Zuwendungsbestätigungen der Fall ist)- vorab zurückgegeben werden.
Die Steuerpflichtigen müssen jedoch in jedem Falle damit rechnen, dass jederzeit Belege/Nachweise angefordert werden können.
Das Finanzamt Weilheim-Schongau bittet um Verständnis für die geänderte Verfahrensweise.
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