Stichwort- und Ansprechpartnersuche

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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr
  • Finanzkasse:
    10.00 - 12.00 Uhr
  • Bewertung:
    10.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Kontakt

Erreichbarkeit des Finanzamts Traunstein persönlich, telefonisch und per Post

Postanschrift

Finanzamt Traunstein
83276 Traunstein

Hausanschrift Hauptgebäude

Finanzamt Traunstein
Herzog-Otto-Straße 6
83278 Traunstein

Ausgelagerte Stellen

Bodenschätzung, Einheits- und Bedarfsbewertung:

  • Klosterstraße 1a

Grunderwerbsteuer, Finanzkasse:

  • Seuffertstraße 2

 

Bitte beachten Sie

Die Finanzkasse ist arbeitstäglich in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr erreichbar.
Die für die Einheitsbewertung zuständigen Bearbeiter des Finanzamts Traunstein sind nur in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr erreichbar.
Die Bedarfsbewertung bleibt davon unberührt. Auf die Informations-Hotline zur Bayer. Grundsteuer (089/30700077) wird verwiesen.

Telefon

Wichtig: Bitte halten Sie bei telefonischen Anfragen Ihre Steuernummer bereit!

0861 701-0

Die Telefondurchwahlnummern Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Arbeitsbereichen finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner auf einen Blick

Lassen Sie sich die Durchwahlnummern der für Sie relevanten Arbeitsbereiche individuell zusammenstellen:

Hinweis:

  • Wenn Sie mit einer Steuernummer suchen, dann geben Sie diese bitte vollständig im Format "163/XXX/XXXXX" ein.
  • Wenn das Finanzamt Traunstein für Sie nur als zentralisierte Finanzkasse zuständig ist, dann nehmen Sie diese Abfrage bitte auf der Internetseite Ihres Wohnsitzfinanzamts vor.
  • "Steuernummer" und "Steuerliche Identifikationsnummer - IdNr"

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