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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
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Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Kraftfahrzeugsteuer
Zuständigkeit der Zollverwaltung
Zuständig für Angelegenheiten der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Bei allgemeinen Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer wenden Sie sich bitte an die Zentrale Auskunft:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Für spezielle Einzelfragen zur Besteuerung eines in unserem Amtsbezirk zugelassenen Fahrzeugs ist zuständig:
Hauptzollamt Schweinfurt
Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 6464-0
Fax: 09721 6464-1800
E-Mail: poststelle@hzasw.bfinv.de
Fachliche Informationen
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Allgemeine Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, insbesondere zu den Themen Besteuerungsgrundsätze, Steuervergünstigungen und Verfahren
Information der Zollverwaltung -
Online-Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer
Service des Bundesfinanzministeriums
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