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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

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Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

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Ansprechpartner

Kraftfahrzeugsteuer

Zuständigkeit der Zollverwaltung

Zuständig für Angelegenheiten der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.

Bei allgemeinen Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer wenden Sie sich bitte an die Zentrale Auskunft:

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Für spezielle Einzelfragen zur Besteuerung eines in unserem Amtsbezirk zugelassenen Fahrzeugs ist zuständig:

Hauptzollamt Schweinfurt
Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 6464-0
Fax: 09721 6464-1800
E-Mail: poststelle@hzasw.bfinv.de

Fachliche Informationen

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