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Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Schweinfurt ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Würzburg, Kitzingen und Zeil a. Main.

Steuernummern Arbeitseinheit Telefon
09721 2911
+Nebenstelle
249/820/00000 - 249/822/99999 GR 01.1 4051
249/821/00000 - 249/821/99999 GR 02.2 4060
249/824/00000 - 249/829/99999 GR 01.3 4041
249/830/00000 - 249/832/99999 GR 02.2 4060
249/833/00000 - 249/842/99999 GR 01.2 4040
249/843/00000 - 249/845/99999 GR 02.2 4060
249/847/00000 - 249/849/99999 GR 02.1 4050
249/850/00000 - 249/852/99999 GR 02.2 4060
249/856/00000 - 249/862/99999 GR 02.3 4061

Stand: 30.08.2023

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