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Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
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Ansprechpartner
Ausländische Unternehmer und Arbeitgeber
Zuständig für die Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie für deren Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) und für die Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs ist das
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