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Finanzamt Schwandorf
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Geschichte
Mit der Schaffung des Königreichs Bayern im Jahr 1806 wurden die allgemeine
und gleiche Steuerpflicht im modernen Sinne eingeführt.
Die damit verbundene Behördenorganisation führte zur Errichtung von Rentämtern
in den Landgerichtssprengeln Burglengenfeld, Nabburg und Neuburg v. W.
Jedes Rentamt war neben der Erhebung der Steuern und der sonstigen "Staatsgefälle" für die Kameralgeschäfte aller in seinem Bezirk gelegenen Staatsbehörden wie auch für die Auszahlung der Beamten- und Hinterbliebenenbezüge zuständig.
Nach dem 1. Weltkrieg ging 1919 die Zuständigkeit der Besteuerung von den Ländern auf das Deutsche Reich über. Die Rentämter wurden in Finanzämter umbenannt.
Mit Bekanntmachung des Reichsfinanzministers vom 31.12.1932 wurden die Finanzämter Nabburg und Burglengenfeld aufgelöst und unter Zusammenlegung der beiden Amtsbezirke der Finanzamtsbezirk Schwandorf mit Sitz in der Stadt Schwandorf neu eingerichtet. Da die inzwischen kreisfreie Stadt Schwandorf infolge ihrer zentralen Lage als Eisenbahn- und Verkehrsknotenpunkt die beiden älteren Behördenstädte Burglengenfeld und Nabburg an Einwohnerzahl und wirtschaftlicher Bedeutung bei weitem überrundet hatte, waren bereits seit Mitte der 20er Jahre Überlegungen in dieser Richtung angestellt worden.
Der heftige Widerstand der beiden Städte Burglengenfeld und Nabburg konnte trotz der Einschaltung zahlreicher Reichstags- und Landtagsabgeordneter den Zusammenlegungsbeschluss letztlich nicht verhindern. In einem Schreiben des damaligen Reichsfinanzministers vom 24.06.1933 an die Stadt Burglengenfeld hieß es: "Nach wie vor bin ich der Ansicht, dass die Vereinigung der beiden Ämter in Schwandorf eine nicht unerhebliche Ersparnis für die Reichsfinanzverwaltung mit sich bringen wird und dass die Stadt Schwandorf der geeignete zentrale Mittelpunkt für die Bezirke Burglengenfeld und Nabburg ist."
Am 15.04.1934 erließ der Präsident des Landesfinanzamts Nürnberg (heute eine Dienststelle des Landesamtes für Steuern) die "Verordnung über den Zeitpunkt der Auflösung der Finanzämter Burglengenfeld und Nabburg und die Errichtung des Finanzamts Schwandorf", in der als Zeitpunkt der 01.08.1934 bestimmt wurde.
Die Stadt Schwandorf kaufte das Verwaltungsgebäude der Bayerischen
Braunkohlenindustrie AG in der Friedrich-Ebert-Str. 59 das aus dem Jahr 1870 stammte, baute es mit Reichszuschüssen für die Zwecke
des Finanzamts aus und errichtete einen Anbau, in dem die Finanzkasse untergebracht wurde.
Am 17.04.1945 wurde das Gebäude
durch einen Bombenangriff stark beschädigt, die Einrichtungsgegenstände, Akten und die Bibliothek wurden völlig
zerstört bzw. stark in Mitleidenschaft gezogen. Bis Ende Mai 1945 ruhte der gesamte Dienstbetrieb; die Sanierung war 1947
abgeschlossen.
1966/1967 wurde unter teilweiser Einbeziehung des aus dem Jahr 1934 stammenden Erweiterungsbaus auf dem Grundstück Friedrich-Ebert-Str. 59 ein neues Ämtergebäude errichtet, da das alte Gebäude baufällig geworden war und das vorhandene Raumangebot einem ordentlichen Dienstbetrieb in keiner Weise mehr entsprach.
"So wurde ein hoher Baukörper mit fünf Geschossen, dem an der Südseite ein erdgeschossiger Bautrakt angegliedert ist, errichtet. In der Nordwestecke des Baugrundstücks konnte in einem zweigeschossigen Baukörper die Garagen und die Hausmeisterwohnung untergebracht werden.... Die genehmigten Baukosten des Projekts belaufen sich auf 1.722.000 DM. Davon entfielen auf die Stadt Schwandorf 53,71%, an die Oberpfalz 19,91%, an die Oberpfalz (Zonenrandgebiet) 2,97% und auf das übrige Bayern 23,41%" (Quelle: Schwandorfer Tagblatt vom 15.05.1968).
Am 27.05.1968 wurde das neue Ämtergebäude durch den Bayrischen Finanzminister seiner Bestimmung übergeben. Im 3. und 4. Obergeschoss war das Vermessungsamt untergebracht, das heute in Nabburg angesiedelt ist.
Im Jahr 1973 erfolgte im Rahmen der Gebietsreform die Angliederung des ehemaligen Finanzamtsbezirks Neunburg v. W. an den Finanzamtsbezirk Schwandorf; das Finanzamt Neunburg v. W. wird seither als Außenstelle des "Stammfinanzamts Schwandorf" weitergeführt.
Nach dem Auszug des Vermessungsamtes im Jahr 1988 steht das gesamte Gebäude der Finanzverwaltung zur Verfügung.
Nach einer größeren Umbaumaßnahme, geplant und durchgeführt vom Staatlichen Hochbauamt Amberg, konnten zu Beginn des Jahres 2001 die Servicezentren des Finanzamtes in Schwandorf und Neunburg v. Wald eröffnet werden. Hier können Bürgerinnen und Bürger persönlich ihre Steuererklärungen abgeben.
Seit November 2008 sind die Bewertungs-, Arbeitgeber- und Kraftfahrzeugstelle im Behördenzentrum Wackersdorfer Str. 78a in Schwandorf untergebracht. Statik- und Platzprobleme im Gebäude der Friedrich-Ebert-Straße 59 hatten zur Entscheidung geführt, die genannten Arbeitsgebiete auszulagern.
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