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Finanzamt Schwandorf
Friedrich-Ebert-Str. 59
92421 Schwandorf - Hausanschriften und mehr
- Stadtplan und Verkehrsanbindung
Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten
Servicezentren
Montag: 7.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 12.00 Uhr
und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
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Hauptinhaltsbereich
Aufgaben
Das Finanzamt Schwandorf mit seiner Außenstelle Neunburg v. Wald ist als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) in seinem Amtsbezirk insbesondere für folgende Aufgaben sachlich zuständig:
- Lohnsteuer
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer (Messbetrag)
- Bewertungsrecht
Außerdem obliegt den Finanzämtern die Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage sowie der Eigenheimzulage.
Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse in Weiden zuständig.
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