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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.


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Aufgaben

Das Finanzamt Schwandorf mit seiner Außenstelle Neunburg v. Wald ist als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) in seinem Amtsbezirk insbesondere für folgende Aufgaben sachlich zuständig:

  • Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer (Messbetrag)
  • Bewertungsrecht

Außerdem obliegt den Finanzämtern die Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage sowie der Eigenheimzulage.

Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse in Weiden zuständig.

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