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Dienstag: 7.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 12.00 Uhr
und 13.30 - 16.00 Uhr
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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.


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Hauptinhaltsbereich

Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamts Schwandorf mit seiner Außenstelle Neunburg v. Wald liegt im Norden Bayerns im Regierungsbezirk Oberpfalz. Er hat eine Fläche von 1.473 qkm und umfasst derzeit 33 Landkreiskommunen.

Das Stammamt Schwandorf und die Außenstelle in Neunburg v. Wald verfügen über einen gemeinsamen Amtsbezirk.

Die Aufgabenverteilung zwischen den beiden Standorten richtet sich daher nicht nach regionalen Gesichtspunkten, sondern nach anderen Kriterien, wie Buchstabengruppen. So befinden sich Arbeitseinheiten der Arbeitnehmerstelle (Veranlagung von Arbeitnehmern) sowie der Allgemeinen Veranlagungsstellen (Veranlagung von Gewerbetreibenden, freiberuflich Tätigen und Vermietern) und die Rechtsbehelfstellen sowohl in Schwandorf als auch in Neunburg v. Wald.

Andere Arbeitsbereiche sind in einer Dienststelle zentralisiert. Dazu gehören die Bewertungsstelle für die Feststellung von Einheitswerten und die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge. Sie befinden sich ausschließlich in Schwandorf. Die Veranlagung von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft erfolgt ausschließlich in Neunburg v. Wald.

Alle übrigen Bereiche, wie

  • Veranlagung von Personengesellschaften,
  • Lohnsteuerarbeitgeberstelle und Lohnsteueraußenprüfung,
  • Betriebsnahe Veranlagung,
  • Vollstreckungs-, Stundungs- und Erlassstelle sowie zentrale Haftungsprüfung,
  • Umsatzsteuerstelle

befinden sich in Schwandorf.

Servicezentren

Als regionale Ansprechstellen für die laufenden steuerlichen Angelegenheiten gibt es in Schwandorf und in Neunburg v. Wald jeweils ein Servicezentrum.

Weitere Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Schwandorf, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.

Wenden Sie sich
in Angelegenheiten der
bitte an das
Körperschaftssteuer (ohne Lohnsteuer) Finanzamt Cham
Umsatzsteuersonderprüfung/
Betriebsprüfung der gewerblichen und freiberuflichen Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe/
amtlich Landwirtschaftlicher Sachverständiger/
Grunderwerbsteuer
Finanzamt Cham
Bußgeld- und Strafsachenstelle/
Fachstelle für Grundstückswertermittlungen/
Steuerfahndung
Finanzamt Regensburg
Erbschafts- und Schenkungssteuer Finanzamt Amberg

Stand: 29.11.2021

Nachbarfinanzämter sind:

  • im Norden Weiden,
  • im Osten Cham,
  • im Süden Regensburg und
  • im Westen Amberg.

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