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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Weiden i. d. OPf.
- Finanzkasse -
Schlörplatz 2 und 4
92637 Weiden
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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
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Ansprechpartner
Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.
Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").
Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.
- Informationen zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
- Formulare Lohnsteuer / Arbeitgeber
Dienstgebäude Schwandorf, Wackersdorfer Straße
Sachgebiet | Zuständigkeit | Telefon 09431 382 +Nebenstelle |
---|---|---|
Lohnsteuer Arbeitgeberstelle | für gesamtes Amt | 174 |
Stand: 30.08.2023
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