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Dienstgebäude

Finanzamt Schwabach
Theodor-Heuss-Str. 63
91126 Schwabach
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Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
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Hauptinhaltsbereich

Organisation

Das Finanzamt Schwabach ist in die Bereiche Steuerfestsetzung, Steuererhebung und übriger Bereich untergliedert. 

Steuerfestsetzung:

  • Die Veranlagung von Personengesellschaften und Gemeinschaften mit Gewinneinkünften.
  • Allgemeine Veranlagungsstelle (AVSt).

    Hier werden veranlagt:

    • Einzelsteuerpflichtige mit Gewinneinkünften - Land-/Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbständige.
    • Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften. Das sind Steuerpflichtige, die z. B. neben Arbeitslohn noch Vermietungseinkünfte und evt. Renten beziehen. Einkünfte oder Verluste sind hier der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder umgekehrt.
  • Veranlagung von Arbeitnehmern mit Arbeitslohn, mit Kapitaleinkünften oder sonstigen Einkünften wie z. B. Renten (Arbeitnehmerstelle).
  • Betriebsnahe Veranlagung (BNV), zuständig für Außenprüfungen bei Kleinstbetrieben und zur Aufklärung steuerlich schwieriger Sachverhalte, wenn Unklarheiten zweckmäßigerweise an Ort und Stelle aufgeklärt werden sollen.
  • Rechtsbehelfsstelle (RbSt) für eine einheitliche Einspruchsbearbeitung.
  • Umsatzsteuervoranmeldungsstelle.

Steuererhebung

  • Finanzkasse
  • Vollstreckungsstelle; unterteilt in Stellen für veranlagte Steuern und Sonderstelle für Vollstreckungsersuchen anderer Behörden.

Der übrige Bereich umfasst u. a.

  • die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
  • die Lohnsteuer-Außenprüfung
  • die Wohnungsbauprämienstelle
  • die Bewertung (Einheitswertfeststellung und Bedarfsbewertung für Erbschaftssteuerfälle)
  • die Bodenschätzung (Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vermessungsbeamter)
  • Stundungs- und Erlassstelle.
  • die EDV-Betreuung
  • die Geschäftsstelle (Organisation, Hausverwaltung usw.)

Die Zuständigkeit richtet sich nach folgenden Kriterien:

Im Veranlagungsbereich, in der Umsatzsteuervoranmeldungsstelle, in der Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle und in der Finanzkasse nach Steuernummern.
Diese setzen sich zusammen aus:

  • der Finanzamtsnummer: für das Finanzamt Schwabach 247/
  • der dreistelligen Bezirksnummer: 150 - 183 (Personengesellschaften)
    200 - 293 (allgemeine Veranlagungsstelle)
    191 - (Zentralstelle für Land- und Forstwirtschaft)
    300 - 786 (Arbeitnehmerstellen)
    197 (teilw. Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle)
  • und einer fünfstelligen Unterscheidungsnummer.

In den Vollstreckungsstellen nach den gleichen Steuernummern bzw. nach Alphabet.

In der Bewertungsstelle nach Gemeindebezirken.

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