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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
- Zentralisierte Finanzkasse
- Montag - Donnerstag:
09:00 - 12:00 und
13:00 - 15:00 Uhr - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Die Telefondurchwahlnummern der für Ihr Anliegen zuständigen Arbeitsbereiche im Finanzamt Schwabach.
Ihre Ansprechpartner auf einen Blick
Lassen Sie sich die Durchwahlnummern der für Sie relevanten Arbeitsbereiche individuell zusammenstellen:
Hinweis:
- Wenn Sie mit einer Steuernummer suchen, dann geben Sie diese bitte vollständig im Format "247/XXX/XXXXX" ein.
- Wenn das Finanzamt Schwabach für Sie nur als zentralisierte Finanzkasse zuständig ist, dann nehmen Sie diese Abfrage bitte auf der Internetseite Ihres Wohnsitzfinanzamts vor.
- "Steuernummer" und "Steuerliche Identifikationsnummer - IdNr"
Steuererklärung und Steuerbescheid
- Arbeitnehmer, Rentner und Personen mit Kapitaleinkünften sowie Einkünften aus umsatzsteuerfreier Vermietung/Verpachtung
- Land- und Forstwirte
- Gewerbetreibende und Selbständige sowie umsatzsteuerpflichtige Vermietung/Verpachtung
- Personengesellschaften
- Körperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts, Vereine
Steuerzahlung
Weitere Arbeitsgebiete des Innendienstes A bis Z
- Bauabzugsteuer
- Bewertung anderer Wirtschaftsgüter
- Bewertungsstelle
- Bußgeld- und Strafsachenstelle
- ELSTER-Beauftragter
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Finanzkasse
- Geschäftsstelle
- Grunderwerbsteuerstelle
- Kraftfahrzeugsteuer
- Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
- Rechtsbehelfsstelle
- Servicezentrum
- Stundungs- und Erlass-Stelle
- Umsatzsteuerstelle
- Unternehmensneugründungen
- Veranlagungsstellen
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten
- Vollstreckungsstelle
Außenprüfung
- Betriebsnahe Veranlagung
- Betriebsprüfung
- Bodenschätzung
- Lohnsteuer-Außenprüfung
- Steuerfahndung
- Umsatzsteuerprüfung
Steuerstrafsachen
Wichtige Hinweise!
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbezirks für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung.
Die Beratung über den bestmöglichen Weg, zu einem bestimmten, bei der Behörde zu erreichenden Ziel und die Aufklärung über die gesetzlichen Mittel ist aber den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhalts geht. - Es erreichen uns zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die außerhalb unseres Amtsbezirkes wohnen.
Soweit wir hier rasch und unbürokratisch helfen können, tun wir das selbstverständlich gerne.
Ansprechpartner für diesen Personenkreis ist jedoch in erster Linie das jeweilige "Heimatfinanzamt".
Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, so können Sie dieses auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.
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