Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr
    Zentralisierte Finanzkasse
  • Montag - Donnerstag:
    09:00 - 12:00 und
    13:00 - 15:00 Uhr
  • Freitag:
    09:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Bauabzugsteuer

Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Steuernummern Arbeitsbereich Telefon
09122 928
+Nebenstelle
247/192/00000 - 247/193/99999 Bauabzugsteuer 111

Stand: 18.11.2019

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand