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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

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Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Hinweis:

Die Stundungs- und Erlassstelle befindet sich in Schrobenhausen im Gebäude Bürgermeister-Stocker-Ring 32.

Arbeitsbereich Steuernummern Telefon
08252 918
+Nebenstelle
Sachgebiet
Stundungs- und Erlass-Stelle 159/150/00000 - 159/799/99999 364 AV 2/ST 01

Stand: 30.08.2023

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