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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
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Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
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Ansprechpartner
Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.
Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").
Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.
- Informationen zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
- Formulare Lohnsteuer / Arbeitgeber
Die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle befindet sich in Schrobenhausen im Gebäude Bürgermeister-Stocker-Ring 30
Aufgabenbereich | Telefon 08252 918 +Nebenstelle |
Sach- gebiet |
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Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle für alle Arbeitgeber im Amtsbezirk des Finanzamts Schrobenhausen und der beim Finanzamt Ingolstadt geführten Körperschaften | 313 314 |
AV 4/ AG 01 |
Stand: 30.08.2023
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