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Geschichte

Außenstelle Wasserburg

Bei der Mitte des 13. Jahrhunderts erfolgten Ämterbildung wurde das Herzogtum Bayern in Pflegeämter eingeteilt, an deren Spitze meist ein Adeliger als Pfleger stand.

Die Gerichtsbefugnisse hatte der Landrichter. Verwaltung und Rechtspflege waren also schon getrennt. Den äußeren Ämtern standen die Kastner vor. Die wichtigste landesherrliche Einnahme bildete das Getreide, das im Herzogkasten gesammelt und aufbewahrt wurde. Der Kastner saß, wie auch die anderen äußeren Beamten, auf der Burg zu Wasserburg. Er hatte seiner vorgesetzten Stelle, seit Beginn des 14. Jahrhunderts waren dies die Rentmeisterämter, Rechnung zu legen.

Von 1447 bis 1503 befand sich auf der Burg zu Wasserburg sogar ein Rentmeisteramt. Es umfasste das Gebiet der Stadt Wasserburg, des Amts Edling, der Pflegen Kling, Wildenwart, Ölkofen, der Städte und Pflegen Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel.

1471 legte die Infrastruktur den Aufgabenbereich des Wasserburger Rentmeisters fest. Diese Rentmeisterordnung wurde später für ganz Bayern als Geschäftsanweisung übernommen. Danach zählten die Kastner, Mautner, Ungelter, Gerichtsschreiber, Scherger zu den Unterbeamten. Der Rentmeister, dem drei Gegensitzer beigegeben waren, war der Vorsitzende, Leiter und eigentliche Finanzbeamte. In der Rentmeisterordnung wurde erstmalig geregelt: Rechnungslegung, Kassenführung, Kanzleitechnik, Münzordnung; sie enthielt auch Anweisungen für den Kastner.

1567 kam die gefreite und unabhängige Reichsgrafschaft Haag an Bayern. Sie erhielt ein Landgericht und ein Kastenamt.

1803 wurden die Landgerichte Wasserburg und Haag vereinigt, das churfürstliche Kastenamt Wasserburg zu einem Rentamt erhoben und in Haag ein Rentamt errichtet.

1807 wurde das Rentamt Haag dem Rentamt Wasserburg eingegliedert; der Umfang entsprach etwa dem späteren Finanzamtsbezirk Wasserburg.

Am 1. Oktober 1919 wurden die bayerischen Rentämter in die Reichsfinanzverwaltung überführt. Sie hießen in der Folge Finanzämter.

Der Bezirk des Finanzamts umfasste bis 30.06.1973 den Landkreis Wasserburg mit der Stadt Wasserburg, 4 Markt- und 22 Landgemeinden mit einer Gesamtfläche von 651 qkm und 53.670 Einwohnern.

Durch die Neugliederungs-VO vom 27.12.1971 wurde der Landkreis Wasserburg am Inn aufgelöst und den Landkreisen Rosenheim, Mühldorf, Erding und Ebersberg zugeteilt.

Aufgrund der FA-ZustV vom 11.04.1973 wurde auch das Finanzamt Wasserburg am Inn ab 01.07.1973 aufgelöst. Der Amtsbezirk wurde entsprechend der Landkreis-Neugliederung den Finanzämtern Rosenheim, Mühldorf, Erding und Ebersberg zugeteilt. Die durch FinMin.Bek. vom 27.06.1973 ab 01.07.1973 errichtete Außenstelle Wasserburg umfasste neben der Stadt Wasserburg 11 Gemeinden des ehem. Landkreises Wasserburg am Inn mit einer Gesamtfläche von 327 qkm und ca. 40.000 Einwohnern.

Seit der Neustrukturierung der Aufgabengebiete im April 2002 besteht für die Außenstelle Wasserburg kein örtlich abgegrenzter Amtsbezirk mehr.

Von seinen Anfängen als Kastenamt im 13. Jahrhundert bis zum Jahre 1912 war das bayer. Rentamt Wasserburg in einem Gebäude der Burg zu Wasserburg untergebracht.

1911/12 wurde das dringend notwendige neue Amtsgebäude vom Land Bayern an der Rosenheimer Straße 16, rechts des Inns, errichtet um am 1. Juli 1912 bezogen. Die Herstellungskosten betrugen 104.022 Mark.

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