d Finanzamt Rosenheim: Über uns - Geschichte

Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Kontaktdaten

Postanschrift

Finanzamt Rosenheim
Postfach 10 02 55
83002 Rosenheim

Weitere Adressen

Öffnungszeiten Servicezentren

  • Mo - Fr: 7.30 - 12.30 Uhr
  • Do: zusätzlich
    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Details...

Kontaktmöglichkeiten


ELSTER: Ihr Online-Finanzamt

Elster Logo


BayernPortal

Logo BayernPortal

Hauptinhaltsbereich

Geschichte

Finanzamt Rosenheim

Am 01.01.1868 kam es zur Errichtung des sog. Rentamtes Rosenheim, das zu diesem Zeitpunkt die Landgerichtsbezirke Rosenheim und Prien umfasste . Neben dieser Behörde existierten in der Region weiterhin die benachbarten Rentämter Aibling und Wasserburg mit den entsprechend zugehörigen Landgerichtsbezirken.

Rosenheim wurden im Lauf der Jahre mehrere Gemeinden nördlich und nordwestlich des Chiemsees zugeteilt und somit die auch heute noch bestehende Grenze des Zuständigkeitsbereichs hergestellt.

Die Neuorganisation der Rentämter von 1903 ließ den Umfang der bestehenden Ämter Aibling, Rosenheim und Wasserburg unverändert, mit Wirkung vom 01.10.1919 wurden diese in Finanzämter umbenannt. 1932 schließlich wurde das Finanzamt Aibling aufgelöst und sein Bezirk mit dem des Finanzamtes Rosenheim vereinigt.

Nach Kriegsende am 08.05.1945 wurden die Finanzbehörden des Reiches von den neu bestellten Länderregierungen als Landesbehörden weitergeführt. Auch nach Errichtung der Bundesrepublik Deutschland änderte sich nichts an diesem Status.

Eine weitere organisatorische Änderung erfolgte mit der Aufhebung des Finanzamtes Wasserburg zum 30.06.1973 und der Aufteilung seines Zuständigkeitsbereiches auf die Ämter Rosenheim mit der Außenstelle Wasserburg, Ebersberg, Erding und Mühldorf. Da jedoch eine sofortige Unterbringung des Personals und der Steuerakten in Rosenheim nicht möglich war, wurde die heute noch bestehende Außenstelle Wasserburg eingerichtet, die im Dienstgebäude des aufgelösten Amts verblieb. Trotz des Verlustes des Finanzamtsstatuses behielt die Dienststelle Wasserburg weiterhin einen eigenen Amtsbezirk.

Im Rahmen einer Neuorganisation und Optimierung der Finanzamtsaußenstellen im April 2002 wurden u.a. die Amtsbezirke des Stammamtes Rosenheim und der Außenstelle Wasserburg zu einem gemeinsamen Amtsbezirk zusammengelegt. Die Aufgabenabgrenzung zwischen den beiden Dienststellen richtet sich seither nicht mehr nach regionalen Gesichtspunkten, sondern nach anderen kriterien, wie den Namen der Steuerbürger. In beiden Dienststellen wurden für den parteiverkehr Servicezentren eingerichtet, in welchen die Bürgerinnen und Bürger unabhängig davon, welche Dienststelle zuständig ist, ihre laufenden steuerlichen Angelegenheiten erledigen können.

Im April 2014 ging die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund über. Zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist seither die Zollverwaltung.

Zum 01.11.2014 wurde die Finanzkasse des Finanzamts Rosenheim mit der Außenstelle Wasserburg aufgelöst. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs übernahm die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Traunstein.

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand