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Finanzamt Rosenheim
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83002 Rosenheim

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Hauptinhaltsbereich

Amtsbezirk

Der Finanzamtsbezirk Rosenheim mit der Außenstelle Wasserburg umfasst den Landkreis Rosenheim mit der Außenstelle Wasserburg mit 46 Gemeinden sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim mit der Außenstelle Wasserburg mit insg. rund 320.000 Einwohnern.

Der Bezirk erstreckt sich von Soyen bis Kiefersfelden (Nord-Süd-Richtung) und von Feldkirchen-Westerham bis Gstadt am Chiemsee (West-Ost-Richtung).

Amtsbezirk

Für die Steuerfahndung und die Verfolgung von Steuerbußgeld- und -strafsachen hat das Finanzamt Rosenheim mit der Außenstelle Wasserburg eine erweiterte örtliche Zuständigkeit auch für die Amtsbezirke anderer Finanzämter.

Das Finanzamt Rosenheim mit der Außenstelle Wasserburg ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer,
  • der Körperschaftsteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung

  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Traunstein.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Rosenheim mit der Außenstelle Wasserburg und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt/Ansprechpartner.

Amtsgebäude

Das Finanzamts Rosenheim mit der Außenstelle Wasserburg verteilt sich auf drei Gebäude in Rosenheim in der Wittelsbacherstraße und der Schmetterstraße sowie ein Gebäude in Wasserburg in der Rosenheimer Straße.

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