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16.10.2016 - Mittelbayerischen Zeitung (MZ)

Informationsveranstaltung zur Vereinsbesteuerung am 24.10.2016

Wertvolle Steuer-Tipps für die Vereine

Die Steuererklärung ist vielen Vereinsbuchhaltern eine Last. Doch die Finanzämter helfen, wie Staatssekretär Albert Füracker vor Vereinsvorständen betonte.
Von Curd Wunderlich, MZ

REGENSBURG. Über 1800 gemeinnützige Vereine sind im Zuständigkeitsbereich des Regensburger Finanzamts erfasst. Für Finanzamtschef Norbert Reichel Grund genug, einen Gedanken Loriots umzuformulieren: „Ein Leben ohne Verein ist möglich, aber sinnlos.“ Um die Arbeit der Vereine zu unterstützen veranstaltete Reichels Amt gemeinsam mit dem Bayerischen Finanzministerium einen Informationsabend. Thema: Steuerfragen, die Vereine betreffen. Das Audimax war gut gefüllt mit Vorständen und Kassenwarten von den Vereinen in der Region.

Albert Füracker, oberpfälzer CSU-Chef und Staatssekretär im Finanzministerium unter Markus Söder, stellte in seiner Ansprache die Relevanz von Vereinen für die Gesellschaft dar: Es sei wichtig, die in den Vereinen gelebten Werte an die junge Generation weiterzugeben. Die Aktiven machen die Vereinsarbeit gerne, ist Füracker überzeugt; die notwendige Erklärung ans Finanzamt sei für die meisten aber wohl eine Last. „Unsere Finanzämter sollen den Vereinen helfen, und das tun sie auch“, machte er deshalb klar. Wer sich unsicher sei oder Nachfragen habe, solle sich rechtzeitig an das Finanzamt wenden, empfahl der parlamentarische Staatssekretär.

Rücklagen für Investitionen

In drei Fachvorträgen beleuchteten Spitzenbeamte aus dem Finanzministerium verschiedene für die Vereinsarbeit essentielle Steuerthemen und stellten sich Fragen der Anwesenden. Ida Maschauer referierte über die Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich. Sie erklärte unter anderem, wie Vereine Rücklagen bilden können, ohne der Gemeinnützigkeit zu schaden. Grundsätzlich müssten eingenommeneMittel innerhalb von zwei Jahren verwendet werden. Ausnahmen bilden allerdings Rücklagen, zum Beispiel für anstehende Investitionen in konkrete Projekte. „Auch deren Umsetzung muss aber in überschaubarer Zeit erfolgen“, machte Maschauer deutlich. Allerdings sei dem Gesetzgeber und dem Finanzamt klar, dass für größere Investitionen auch mal über mehrere Jahre hinweg Rücklagengebildet werden müssen.

Dr. Harald Brandl erklärte den Zuhörern steuerrechtliche Details zu Vereinen als Arbeitgeber. So gelte für Übungsleiter wie Trainer oder Chorleiter ein Freibetrag von 2400 Euro im Jahr. Dafür dürfen Ehrenamtliche maximal 14 Stunden pro Woche arbeiten, „sonst ist die Grenze zum Hauptberuf überschritten“.

Der Freibetrag gelte personenbezogen, das heißt: Wenn eine Person in zwei Vereinen als Trainer ehrenamtlich tätig ist und dafür jeweils 2400 Euro bekommt, sind davon nur einmal 2400 Euro steuerfrei.

Mindestlohn nicht fürs Ehrenamt

Was viele Vereine seit der Einführung beschäftige, sei das Thema Mindestlohn. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit sei der nicht zu zahlen, machte Dr. Brandl klar. An Arbeitnehmer mit einem Anstellungsvertrag müssten allerdings auch Vereine Mindestlohn zahlen; es seien dann auch alle Aufzeichnungspflichten und Ähnliches einzuhalten.

Eckehard Schmidt nahm sich des Themas Spendenrecht an und beantwortete die Frage, wann Spenden steuerlich absetzbar sind. Spenden müssen dazu freiwillig und unentgeltlich erfolgen. Die Vereinskassiere müssen Spendenbescheinigungen nach einem amtlichen Muster ausstellen. Bei Spenden bis 200 Euro akzeptiert das Finanzamt auch Überweisungsträger als vereinfachten Spendennachweis.

Für Spender gibt es ab 2018 bei der Steuererklärung eine Erleichterung: Sie müssen dann für ab dem 1. Januar 2017 getätigte Spenden keine Spendenbescheinigungen mehr beim Finanzamt einreichen. Da sie diese aber auf Nachfrage weiterhin vorlegen können müssen, müssen die Vereine weiterhin Bescheinigungen ausstellen.

Nach den Vorträgen bekräftigte Regensburgs Finanzamtschef die Aufforderung Fürackers: „Wenden Sie sich an uns, bevor was schief läuft.“ Die meisten Schwierigkeiten bekomme man so in den Griff, im Nachhinein sei das meist schwierig.

Häufige Fehler der Vereine

Satzung: Vereine mit neuer oder veränderter Satzung sollten diese unbedingt genau prüfen. So muss der Vereinszweck ganz genau angegeben werden und zum Beispiel auch geklärt sein, was bei einer etwaigen Vereinsauflösung mit den vorhandenen Mitteln passiert. Was nicht geht: Diese unter den Mitgliedern aufzuteilen.

Spendenquittung: Am einfachsten und sichersten ist es, den Vordruck des Finanzamts zu verwenden. „Da steht alles drin, was drin stehen muss“, meint Doris Merk, im Regensburger Finanzamt unter anderem für die Vereinsbesteuerung zuständig. So darf auf der Bescheinigung beispielsweise kein „Dankeschön“ stehen.

Aufwandsspenden: Wer mit einem Verein vereinbart hat, für eine bestimmte Leistung bezahlt zu werden, kann auf diese Bezahlung verzichten und sich stattdessen eine Spendenquittung ausstellen lassen. „Eine Arbeitsleistung an sich ist aber nichts, wofürman eine Spendenquittung ausstellen darf“, erklärt Doris Merk.

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