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16.04.2014 - Mittelbayerische Zeitung

Zoll zieht Steuer ein

BEHÖRDEN - Das Finanzamt gibt zum 3. Mai die Zuständigkeit für Kraftfahrzeuge ab.

REGENSBURG. Der Zoll übernimmt die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. Die Neuordnung tritt ab 3. Mai inkraft, teilt die Behörde mit. Durch die flächendeckende Präsenz der Zollverwaltung ist auch weiterhin ein wohnortnahes Serviceangebot sichergestellt, heißt es. Informationen darüber, an welche Kontaktstelle des Zolls man sich wenden kann, sind auf der Internetseite www.zoll.de zu finden.

Nächstgelegene Kontaktstelle mit Zahlstelle ist für den Bereich des Finanzamts Regensburg das Hauptzollamt im Gewerbepark A10 Gebäude A01.

Die Kraftfahrzeugsteuerstelle des Finanzamts hat bis zum 28. April, 12 Uhr, die Möglichkeit, Daten einzugeben. Danach sind keine Eingaben mehr zulässig. Sämtliche Post, die ab dann eingeht, wird unbearbeitet an das zuständige Hauptzollamt weitergeleitet.
Auch werden dann Barzahlungen vom Finanzamt Regensburg nicht mehr angenommen. Die vom Finanzamt erteilten Kraftfahrzeugbescheide behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Der Lastschrifteinzug wird automatisch umgestellt. Insoweit ist von den Fahrzeughaltern nichts zu veranlassen. Wer allerdings am Lastschriftverfahren nicht teilnehmen und seine Kraftfahrzeugsteuer zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt selbst überweisen will, muss ab dem 3. Mai an die Bundeskasse zahlen.
Die neue Bankverbindung sowie das Kassenzeichen werde vom Hauptzollamt mit gesonderten Schreiben rechtzeitig mitgeteilt.

Bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs übermitteln die Zulassungsbehörden eine Steuererklärung mit allen für die Steuerfestsetzung erforderlichen Daten automatisiert an das zuständige Hauptzollamt Regensburg. Dort wird auch der Steuerbescheid erstellt.
Anträge auf Steuervergünstigungen sind wie bisher bei der Zulassungsbehörde oder beim neu zuständigen Hauptzollamt Regensburg zu stellen.

Die Kraftfahrzeughalter werden, auch im Interesse des neu zuständigen Hauptzollamtes Regensburg, schon jetzt um Verständnis gebeten, falls es vor allem in der Übergangsphase zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen sollte.

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