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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Schrobenhausen
- Finanzkasse -
Rot-Kreuz-Straße 2
86529 Schrobenhausen

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

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Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Arbeitsbereich Buchstaben Telefon
08441 77
+Nebenstelle
Sachgebiet
Stundung/Erlass A - F 352 AV 2/StESt
Stundung/Erlass G - K 346 AV 2/StESt
Stundung/Erlass L - Z 354 AV 8/StESt

Stand: 31.01.2024

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