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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Schrobenhausen
- Finanzkasse -
Rot-Kreuz-Straße 2
86529 Schrobenhausen

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für grunderwerbsteuerliche Vorgänge in unserem Amtsbezirk ist das Finanzamt Schrobenhausen.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Arbeitsbereich Steuernummern Städte und Gemeinden in den Landkreisen ... Telefon
08252 918
+Nebenstelle
Grunderwerb-
steuer
159/800/00000 - 159/879/99999 Dachau
Fürstenfeldbruck
Neuburg-Schrobenhausen
Pfaffenhofen
211
213

Stand: 30.08.2023

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