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01.05.2014 - Passauer Neue Presse
Hauptzollämter verwalten jetzt die Kfz-Steuer
Passau. Die Hauptzollämter sind künftig für die Verwaltung der Kfz-Steuer zuständig. Die bayerischen Finanzämter haben diese Aufgabe Ende April abgegeben. Steuerbescheide, Steuernummern, erteilte Einzugsermächtigungen sowie gewährte Steuervergünstigungen bleiben gültig, teilte gestern das Passauer Finanzamt mit.
Die Hauptzollämter übernehmen nun die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer. Sie sind damit der neue Ansprechpartner für die Bürger. Nach der Übernahme durch die Hauptzollämter haben die Finanzämter keinen Zugriff mehr auf Unterlagen und Daten der Kraftfahrzeugsteuer und können daher keine Auskünfte mehr erteilen, erklärte die Passauer Behörde in einer Pressemitteilung. Einzelheiten zu dem jeweils zuständigen Hauptzollamt und Ansprechpartnern sind im Internet unter www.zoll.de nachzulesen. Zudem gibt es bei den Finanzämtern und Zolldienststellen Faltblätter zur Neuverwaltung der Kfz-Steuer.
- pnp
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