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15.05.2013 - Passauer Neue Presse
Mai-Frist für Steuer beachten
Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben den 31. Mai 2013 als gesetzlich vorgeschriebenen Termin zu beachten. Darauf weist das Finanzamt Passau hin. Ausnahmen bilden die Steuererklärungen, die von Vertretern der steuerberatenden Berufe (z.B. Steuerberater) oder von Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden. Für diese gilt im Allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2013. Unternehmer sind dabei verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben vier Jahre Zeit. Ihre Steuererklärung 2012 kann bis 31. Dezember 2016 beim Finanzamt eingereicht werden. Diese sogenannte Antragsveranlagung betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die eine Rückerstattung der vom Arbeitgeber zu viel einbehaltenen Lohnsteuer erreichen wollen.
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