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14.11.2012 - Passauer Neue Presse

Post vom Finanzamt für Rentner

Rund 1300 Rentenempfänger werden angeschrieben

"Der Fiskus jagt die Rentner" - Meldungen wie diese verunsichern seit langem die Bezieher von Alterseinkünften. Tatsächlich werden in den kommenden Wochen etwa 1300 Rentner Post vom Finanzamt Passau erhalten. "Ob es dann wirklich zu Steuernachzahlungen kommt, ist völlig offen", beruhigt Manfred Ziga, der Leiter der Passauer Behörde, "die Betroffenen sollten nicht gleich das Schlimmste befürchten."

Angeschrieben werden Personen, die steuerlich bis dato nicht erfasst sind. Auslöser der Aktion sind sogenannte Rentenbezugsmitteilungen, die den Finanzämtern durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen, der Alterssicherung der Landwirte, der berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie der Pensionsfonds und Pensionskassen auf elektronischem Weg übermittelt werden. Der Fiskus wird dadurch auf Rentenbezieher hingewiesen, bei denen eine steuerliche Relevanz nicht auszuschließen ist.

"In den geschilderten Fällen werden die Adressaten aufgefordert, Steuererklärungen abzugeben und alle Einkünfte offenzulegen", erläutert Manfred Ziga. "Das Finanzamt entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise, z.B. ob überhaupt ein Bescheid erstellt werden muss oder ob weitere Steuererklärungen anzufordern sind."

Bis zur Höhe des steuerlichen Existenzminimums von 8004 Euro bei Alleinstehenden bzw. bis 16 008 Euro bei Zusammenveranlagung fallen beispielsweise im Jahr 2010 keine Steuern an. Berücksichtigung finden dabei die bei den einzelnen Einkunftsarten tatsächlich angefallenen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben oder die gesetzlichen Pauschbeträge. Sonderausgaben wie Krankenversicherungsbeiträge, Kirchensteuer und Spenden reduzieren das zu versteuernde Einkommen zusätzlich. Schwerbehinderte und Pflegebedürftige können weitere Kosten absetzen.

Entgegen einem landläufigen Irrglauben sind Renten seit jeher einkommensteuerpflichtig. "Steuerfrei sind gem. § 3 Nr. 1 EStG jedoch Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung", so Ziga. Bis einschließlich 2004 wurden Renten grundsätzlich nur mit einem relativ niedrigen Prozentsatz, dem sogenannten Ertragsanteil, der nach dem bei Rentenbeginn erreichten Lebensalter bemessen war, der Besteuerung unterworfen. Im Jahr 2005 hat sich die Rentenbesteuerung insoweit grundlegend geändert, als - beginnend mit 50 Prozent - der steuerpflichtige Rentenanteil jährlich um 2 Prozent steigt.

Bei Rentenbeginn 2006 beträgt der steuerpflichtige Anteil 52 Prozent, bei erstmaligem Rentenbezug in 2007 dann 54 Prozent und so fort. In den Folgejahren bleibt der Prozentsatz des ersten Rentenjahres unverändert. Lediglich spätere Rentenerhöhungsbeträge werden mit dem im jeweiligen Jahr geltenden höheren Prozentsatz zur Besteuerung herangezogen. Bei Neurentnern des Jahres 2010 sind danach 60 Prozent der Rente abgabenpflichtig. Erst bei einem Rentenbeginn im Jahre 2040 erfolgt eine Vollbesteuerung.

"Soweit sich Rentner durch die Anfragen des Finanzamts überfordert fühlen, sollte der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nicht gescheut werden", erläutert Finanzamtsleiter Manfred Ziga.

- red

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