Zusatzinfos am rechten Rand
Anschrift
-
Postanschrift:
Finanzamt Passau
Postfach 1450
94030 Passau - Hausanschriften und mehr
Stadtplan und Verkehrsanbindung
Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten der Servicezentren
Passau, Vilshofen und
Bad Griesbach
-
Montag bis Mittwoch
und Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr -
Donnerstag:
07:30 - 14:30 Uhr
ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
BayernPortal
Hauptinhaltsbereich
Pressearchiv
15.02.2012 - Passauer Neue Presse (Vilshofen)
Steuerbescheide lassen auf sich warten
Finanzamt kann Bearbeitung erst im März beginnen
Vilshofen. Die Finanzämter können in vielen Fällen nicht vor Anfang März 2012 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2011 beginnen. Erst dann liegen der Steuerverwaltung erforderliche, von Dritten elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten vor. Darauf weist Dr. Cessy Kühl, Außenstellenleiterin Vilshofen des Finanzamts Passau, hin.
Viele Bürger geben ihre Einkommensteuererklärung bereits Anfang des Jahres ab, damit sie die Steuererstattung frühzeitig erhalten können. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben allerdings gesetzlich bis zum 28. Februar 2012 Zeit, die von den Finanzämtern benötigten Steuerdaten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. "Dies betrifft beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung", erläutert Dr. Cessy Kühl. Die bundesweit an eine zentrale Stelle übermittelten Daten müssten anschließend aufbereitet und den Finanzämtern in den Bundesländern zugeordnet werden, damit sie bei der Veranlagung berücksichtigt werden können.
Weiterhin gelte aber: Je früher, desto besser, so Dr. Cessy Kühl. Wer die Steuererklärung bereits jetzt einreiche, werde seine Steuererstattung im Normalfall auch früher erhalten, denn die Bearbeitung richte sich ab dem Vorliegen aller Daten grundsätzlich nach der Reihenfolge des Eingangs. Auch wenn sich der Rechenbeginn bei der Steuerverwaltung verzögert: Für die Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und nicht steuerlich beraten sind, bleibt der 31. Mai 2012 der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung.
Die elektronische Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung vereinfacht nach Angaben von Dr. Cessy Kühl die Steuerveranlagung. Rückfragen des Finanzamts, die zur Klärung von Einzelfragen nötig wären, könnten so vermieden werden. - red
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand