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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Nürnberg-Süd
- Finanzkasse -
Sandstraße 20
90443 Nürnberg
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr - Montag und Mittwoch:
13.00 - 15.30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
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Hauptinhaltsbereich
Öffnungszeiten
Themaseite Coronavirus
Servicezentrum
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass andere Abteilungen als das Servicezentrum nur mit Terminvereinbarung über das Servicezentrum aufgesucht werden können.
Versteigerungen
An den anberaumten Terminen beginnt die Versteigerung um 09.00 Uhr
Eine Besichtigungsmöglichkeit besteht ab 08.30 Uhr
Wichtige Hinweise!
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbezirks für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung.
Die Beratung über den bestmöglichen Weg, zu einem bestimmten, bei der Behörde zu erreichenden Ziel und die Aufklärung über die gesetzlichen Mittel ist aber den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhalts geht.
Das Zentralfinanzamt Nürnberg ist eines von drei Finanzämtern, die für die Besteuerung im Gebiet der kreisfreien Stadt Nürnberg zuständig sind.
Im Grundsatz folgt die Aufgabenverteilung zwischen diesen Ämtern folgenden regionalen und sachlichen Kriterien.
- Das Finanzamt Nürnberg-Nord und das Finanzamt Nürnberg-Süd sind grundsätzlich zuständig für die Besteuerung natürlicher Personen und von Personengesellschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in Nürnberg. Die Aufgabenverteilung ist dabei grundsätzlich regional und richtet sich danach, in welchem Stadtbezirk der Steuerpflichtige wohnt bzw. seinen Sitz hat. Einige Aufgaben sind jedoch auch bei dem einen oder anderen Amt zentralisiert.
- Das Zentralfinanzamt Nürnberg ist insbesondere zuständig für die Besteuerung von Körperschaften mit Sitz in Nürnberg. Daneben hat es überregionale Bedeutung für eine Vielzahl weiterer steuerlicher Angelegenheiten.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Über uns / Aufgaben
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