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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Nürnberg-Süd
- Finanzkasse -
Sandstraße 20
90443 Nürnberg
Warnung vor betrügerischen E-Mails
Immer wieder erhalten viele Bürgerinnen und Bürger gefälschte E-Mails, die vorgeben, von der Steuerverwaltung zu stammen. Als Absender wird zum Beispiel ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgetäuscht.
Hierzu: Pressemitteilung des BayLfSt
Hauptinhaltsbereich
Wie kann ich mein Finanzamt kontaktieren?
Sie sind bereits bei Mein ELSTER registriert?
Dann nutzen Sie bitte eines dieser Formulare unter Mein ELSTER.
Hinweis: Sofern Sie ein anderes Steuerprogramm bzw. Steuerportal nutzen, kann die Kontaktaufnahme gegebenenfalls auch über dieses erfolgen.
Sie sind noch nicht bei Mein ELSTER registriert?
"Mein ELSTER" (www.elster.de) ermöglicht Ihnen neben Steuererklärungen und Steueranmeldungen auch die sichere elektronische Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.
Dazu gehören insbesondere
- Einspruch
- Belegnachreichung zur Steuererklärung
- Antrag auf Fristverlängerung
- Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
- Antrag auf Änderung der Bankverbindung
- Antrag auf Änderung der Adresse
- Sonstige Nachricht an das Finanzamt
Daher empfehlen wir Ihnen, sich hier für zukünftige Anfragen ein Benutzerkonto in Mein ELSTER zu erstellen.
Nachricht über elektronisches Kontaktformular senden:
- Für aktuelle Anfragen können Sie als Alternative dieses Kontaktformular für steuerliche Fragen nutzen.
- Sofern Sie eine Anfrage ohne steuerlichen Bezug haben, können Sie das Kontaktformular für nicht-steuerliche Fragen verwenden (z.B. für die Einsendung von Bewerbungsunterlagen).
Hinweis: Die Verwendung der Kontaktformulare ist auch ohne vorherige ELSTER-Registrierung möglich.
Kontakt mit meinem Finanzamt über E-Mail
Zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt verwenden Sie bitte grundsätzlich Mein ELSTER.
Die Kommunikation über E-Mail ist im Hinblick auf Datensicherheit risikobehaftet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Notwendige Absenderangaben
Falls Sie sich trotz der damit verbundenen Risiken für die Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt per E-Mail entscheiden, benötigen wir von Ihnen Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer sowie falls vorhanden, Ihre Steuernummer.
Beachten Sie hierzu bitte die Abschnitte Datensicherheit und Antwort des Finanzamts und Befreiung vom Steuergeheimnis.
Über welche E-Mail-Adresse kann ich mein Finanzamt kontaktieren?
Die Poststellen-E-Mail-Adresse unseres Amtes lautet:
poststelle.fa-n-zfa@finanzamt.bayern.de
Wichtige Informationen
Die Kommunikation über E-Mail ist im Hinblick auf Datensicherheit risikobehaftet.
Die bayerischen Finanzämter können lediglich unverschlüsselte E-Mails annehmen.
Wenn Sie an das Finanzamt eine Nachricht per E-Mail senden möchten, dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Nachrichtenformate und mögliche Anlagen
Der Poststelle können Sie E-Mails in den Formaten Nur Text, HTML sowie Rich Text und Anhänge in den gängigen Formaten Microsoft Office und PDF übermitteln. Die Anhänge können auch in komprimierter Form (ZIP-Format) übersandt werden.
Hinweis:
E-Mails, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden zurückgewiesen oder gegebenenfalls nur im Text-Format und/oder ohne Anhang zugestellt. Sie werden hierüber umgehend per E-Mail informiert.
Datensicherheit
E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können sie gegebenenfalls lesen. Ob Sie uns per E-Mail schreiben, liegt daher allein bei Ihnen.
Antwort des Finanzamts nur nach Einwilligung in die unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation
Wegen der mangelnden Datensicherheit darf Ihnen das Finanzamt nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten, die keinen Bezug zu Ihren steuerlichen Angelegenheiten haben.
Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Steuergeheimnis, dem Amtsgeheimnis, oder dem Datenschutz unterliegen, muss das Finanzamt grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege (Postweg) ausweichen.
Das Finanzamt kann nur per E-Mail antworten, wenn Sie und alle betroffenen Personen ausdrücklich einwilligen, dass das Finanzamt unverschlüsselte E-Mails an Sie versenden darf, da auf diesem Kommunikationsweg möglicherweise personenbezogenen Daten offenbart werden könnten (§§ 87a Absatz 1 Satz 3, 30 Absatz 4 Nummer 3 Abgabenordnung). Einen entsprechenden Vordruck können Sie in unserer Rubrik Formulare herunterladen. Im Anschluss müssen Sie diesen ausfüllen und eigenhändig unterschrieben per Post, Telefax oder eingescannt per Mail an das Finanzamt übersenden. Erst nach Zugang der Einwilligung kann das Finanzamt per E-Mail Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
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