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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Nürnberg-Süd
- Finanzkasse -
Sandstraße 20
90443 Nürnberg

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr
  • Montag und Mittwoch:
    13.00 - 15.30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

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Ansprechpartner

Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Zuständig für den Amtsbezirk des Zentralfinanzamts Nürnberg ist die Steuerfahndungsprüfungsstelle beim Finanzamt Nürnberg-Süd.

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