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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Nürnberg-Süd
- Finanzkasse -
Sandstraße 20
90443 Nürnberg

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr
  • Montag und Mittwoch:
    13.00 - 15.30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Steuererklärungen anderer Personen

Das Zentralfinanzamt Nürnberg ist grundsätzlich nur für die Veranlagung von Körperschaften zuständig.

Ausnahmen gelten nur für bestimmte ausländische Unternehmen und Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer. Nähere Informationen dazu sowie die Telefondurchwahlnummern der zuständigen Arbeitsbereiche finden Sie in unserer Rubrik
Kontakt / Ansprechpartner / Auslandssachverhalte.

Im übrigen erfolgt die Veranlagung von Arbeitnehmern und Personen mit anderen Einkünften sowie von Personengesellschaften durch die Finanzämter Nürnberg-Nord und Nürnberg-Süd. Welches der beiden Ämter zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz oder Sitz des Steuerpflichtigen.

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