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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Nürnberg-Süd
- Finanzkasse -
Sandstraße 20
90443 Nürnberg
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Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
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Gesonderte Feststellungen nach Außensteuergesetz
Das Zentralfinanzamt Nürnberg hat für den Bereich Nordbayern (Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken) eine zentrale Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 7 Absatz 14 in Verbindung mit § 18 Außensteuergesetz sowie nach § 180 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a der Abgabenordnung.
Aufgabenbereich | Telefon 0911 5393 +Nebenstelle |
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Außensteuerrecht | 0 (Vermittlung) Fax: 2900 |
Stand: 01.03.2018
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