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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Nürnberg-Süd
- Finanzkasse -
Sandstraße 20
90443 Nürnberg

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr
  • Montag und Mittwoch:
    13.00 - 15.30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Gesonderte Feststellungen nach Außensteuergesetz

Das Zentralfinanzamt Nürnberg hat für den Bereich Nordbayern (Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken) eine zentrale Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 7 Absatz 14 in Verbindung mit § 18 Außensteuergesetz sowie nach § 180 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a der Abgabenordnung.

Aufgabenbereich Telefon
0911 5393
+Nebenstelle
Außensteuerrecht 0 (Vermittlung)
Fax: 2900

Stand: 01.03.2018

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